Wer nach Thailand auswandert, steht vor einer völlig anderen Versicherungslandschaft als in Deutschland oder Österreich. Während es in Europa bis zu 30 Versicherungssparten gibt, reduziert sich das Angebot in Thailand auf fünf bis sechs wirklich relevante Bereiche. Was auf den ersten Blick unkompliziert wirkt, birgt in der Praxis erhebliche Risiken, denn die staatliche Grundversicherung deckt bei weitem nicht alles ab.
In Folge 62 des Auswandern Thailand Podcast sprechen Stefan Fabbro und Wolfgang Payer mit Reiner von APG Consulting International über die wichtigsten Versicherungsarten für Auswanderer, versteckte Deckungslücken bei der Motorradversicherung und die Bedeutung der TIGA-Liste für das OA-Visum.
Wir würden uns über Kommentare zur Folge in unserer Facebook-Gruppe Auswandern Thailand für Deutschsprachige freuen.
Vom Reisefieber zum Versicherungsbüro in Pattaya
Reiner kam 1997 das erste Mal nach Thailand, zunächst als Urlauber im Norden rund um Chiang Mai. Über einen Rechtsanwalt in Bangkok erfuhr er später, dass ein deutsches Versicherungsbüro in Pattaya einen Nachfolger suchte. Mit 35 Jahren Branchenerfahrung seit seinem 20. Lebensjahr war er der ideale Kandidat für die Übernahme. Die APG Consulting International (Asia Pacific Group) vermittelt heute mit rund 25 verschiedenen Versicherungsgesellschaften Policen in Thailand, Kambodscha, den Philippinen und Südafrika.
Interessant ist Reiners ehrliche Einschätzung zur Firmenübernahme. Aus heutiger Sicht würde er keine bestehende Firma mehr übernehmen, sondern eine neue gründen. Die Übergabe von Verträgen und Kundenstämmen verlief nicht reibungslos und der rechtliche Aufwand war erheblich. Wer als Ausländer in Thailand ein Unternehmen führen möchte, darf maximal 49 Prozent der Anteile halten. Die restlichen 51 Prozent liegen bei Reiners langjähriger Chefsekretärin, die bis heute im Unternehmen tätig ist.
Die fünf wichtigsten Versicherungsarten in Thailand
Im Vergleich zu Deutschland ist das Versicherungsangebot in Thailand stark reduziert. Reiner nennt fünf Bereiche, die für Auswanderer wirklich relevant sind. An erster Stelle steht die Krankenversicherung als Absicherung gegen existenzbedrohende Risiken. Danach folgt die Motorrad- und Autoversicherung mit besonderem Fokus auf den Haftpflichtbereich. Wer Eigentum besitzt, sollte eine Haus- oder Eigentumswohnungsversicherung abschließen. Beliebt unter Expats ist zudem die Sterbegeldversicherung, in Deutschland als Risikolebensversicherung bekannt. Die klassische Lebensversicherung rundet das Angebot ab und wird von vielen thailändischen Vermittlern angeboten.
Dass Thailänder generell weniger Wert auf Versicherungen legen als Europäer, hängt laut Reiner vor allem mit dem Einkommen zusammen. Wohlhabendere Thailänder sichern ihr Eigentum durchaus ab, aber die typische Überversicherung, die man aus dem europäischen Markt kennt, gibt es hier nicht. Auch Mietobjekte lassen sich versichern, wobei hier zwischen Gebäude und Inhalt unterschieden wird. Schäden, die ein Mieter verursacht, fallen jedoch nicht unter den Versicherungsschutz, dafür ist der Mieter selbst verantwortlich.
Das versteckte Risiko bei der Motorradversicherung
Wer in Thailand ein Motorrad mietet und nach der Versicherung fragt, bekommt häufig die Antwort „including insurance”. Dahinter steckt die staatliche Versicherung, die zwar zahlt, aber stark gedeckelt ist. Bei einem Unfall sind Personenschäden des Gegners nur bis 80.000 Baht abgedeckt, die eigenen Personenschäden sogar nur bis 30.000 Baht. Sachschäden sind komplett ausgeschlossen. Wenn die tatsächlichen Kosten bei 500.000 Baht liegen, haftet der Unfallverursacher für die Differenz aus eigener Tasche.
Reiner betont, dass vor allem der Fremdschaden das eigentliche Problem darstellt. Als Fahrer hat man in der Regel eine eigene Krankenversicherung, die die medizinische Behandlung abdeckt. Wenn jedoch der Unfallgegner schwer verletzt wird oder verstirbt, können die Kosten schnell die Deckungsgrenzen der Versicherung sprengen. Ein dauerhafter Invaliditätsfall kann für den Verursacher existenzbedrohend werden.
Erste, zweite und dritte Klasse erklärt
Ähnlich wie in Deutschland gibt es in Thailand drei Versicherungsklassen für Fahrzeuge. Die erste Klasse entspricht der Vollkasko und deckt sowohl Eigenschäden als auch Fremdschäden ab. Reiner empfiehlt sie vor allem für neue Fahrzeuge im Wertbereich von 50.000 bis 200.000 Baht. Die zweite Klasse, vergleichbar mit der Teilkasko, greift bei Diebstahl und Brand des eigenen Fahrzeugs. Die dritte Klasse ist die reine Haftpflicht mit erhöhter Deckung gegenüber der staatlichen Versicherung und für Reiner die wichtigste Absicherung überhaupt.
Ein Sonderfall ist die sogenannte 2+, eine Zwischenlösung zwischen zweiter und dritter Klasse. Sie beinhaltet Eigenschäden, allerdings nicht bei selbst verschuldeten Einzelunfällen wie dem Fahren gegen eine Wand. Bei Unfällen mit einem Gegner zahlt sie jedoch den Eigenschaden, selbst wenn man schuld ist. Die Versicherungssummen für Sachschäden am gegnerischen Fahrzeug liegen je nach Gesellschaft zwischen 1 und 5 Millionen Baht.
Bonus-Malus funktioniert in Thailand anders
Eines der überraschendsten Unterschiede zum europäischen System betrifft die Schadensfreiheitsrabatte. In Deutschland und Österreich sind diese an die Person gebunden und werden bei einem Versicherungswechsel übertragen. In Thailand ist die Versicherung hingegen an das Fahrzeug gebunden. Wer schadensfrei bleibt, profitiert zwar von sinkenden Prämien, allerdings sinkt gleichzeitig auch die Deckungssumme für das eigene Fahrzeug.
Nach einem Schaden steigt die Prämie bei der bestehenden Versicherung. Wer zur Konkurrenz wechselt, fängt dort wieder bei null an, weil die alte Gesellschaft den Schadenverlauf nicht an die neue weitergibt. Beim Verkauf eines Fahrzeugs kann die laufende Police zurückgegeben werden. Die Prämie wird anteilig erstattet, wobei ein kleiner Abzug je nach Gesellschaft anfällt. Wer direkt ein neues Fahrzeug versichert, bekommt die Restprämie häufig vollständig angerechnet.
Die TIGA-Liste und das OA-Visum
Für alle Inhaber eines Non-Immigrant OA-Visums, die innerhalb Thailands die jährliche Aufenthaltsgenehmigung (Extension of Stay) beantragen, ist eine Krankenversicherung von der sogenannten TIGA-Liste Pflicht. Die Thai Insurance Government Association hat eine offizielle Liste zugelassener Versicherungsgesellschaften zusammengestellt. Ohne eine Police von einer dieser Gesellschaften wird der Antrag auf Verlängerung in der Regel abgelehnt.
Im Unterschied dazu benötigen Inhaber des Non-Immigrant O-Visums keine solche Versicherung. Reiner bestätigt, dass es vereinzelt vorgekommen ist, dass auch Versicherungen akzeptiert wurden, die nicht auf der Liste stehen. Wer jedoch auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich an die offizielle Liste halten. Diese ist auf der Homepage der Immigration und bei den thailändischen Botschaften einsehbar. APG Consulting berät in Deutsch, Englisch und Thailändisch und kennt die vorgeschriebenen Deckungssummen der Migrationsbehörde im Detail.
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