Die 90-Tage-Meldung und was wirklich dahintersteckt
In Folge 88 des Auswandern Thailand Podcast nehmen sich Stefan Fabbro und Wolfgang Payer eine Pflicht vor, über die im Internet mehr diskutiert wird als über fast jedes andere Thema der thailändischen Immigration. Im Fachbegriff heißt sie TM47 und im Alltag nennt sie jeder nur die 90-Tage-Meldung. Rund um diese Meldung kursieren zahlreiche Halbwahrheiten, die Auswanderer verunsichern und die Sache komplizierter erscheinen lassen, als sie tatsächlich ist. Die beiden erklären, wer sie überhaupt abgeben muss, wie sie funktioniert und was im schlimmsten Fall passiert.
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Nicht jeder Ausländer ist betroffen
Die häufigste Behauptung lautet, jeder Ausländer müsse die 90-Tage-Meldung abgeben, und genau das ist nicht korrekt. Wer eine permanente Aufenthaltsgenehmigung für Thailand besitzt, ist von dieser Pflicht ausgenommen. Inhaber eines LTR-Visums, also des Long Term Resident Visa, geben stattdessen eine Meldung im Jahr ab und damit eine 365-Tage-Meldung. Betroffen sind grundsätzlich alle Ausländer mit einem temporären Aufenthaltstitel oder einem Visum, das einen Admitted Stay von mehr als 90 Tagen am Stück ermöglicht.
Es geht ausschließlich um Ihre Adresse
Die Immigration will mit der Meldung nichts weiter als eine Bestätigung des aktuellen Wohnorts. Angemeldet wird die Adresse ursprünglich über das TM30, die Adressmeldung, die der Vermieter oder Unterkunftgeber bei der Einreise vornimmt. Das TM47 ist im Grunde nichts anderes als eine erneute Bestätigung dieser Adresse alle 90 Tage. Ändert sich die Adresse zwischendurch, muss sie ohnehin über ein neues TM30 gemeldet werden.
Wann die Frist beginnt und wie lange sie läuft
Gezählt wird ab dem ersten Tag der Einreise, und zwar unabhängig davon, ob der Stempel morgens um acht oder abends um 23.59 Uhr in den Pass kommt. Der Tag der Passstempelung ist Tag eins und am 90. Tag ist die Meldung fällig. Abgegeben werden kann sie bereits 15 Tage im Voraus, persönlich bei der Immigration außerdem noch bis zu sieben Tage nach Fälligkeit. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Ausländer sich zu diesem Zeitpunkt tatsächlich in Thailand aufhält, denn wer nicht im Land ist, muss auch nichts melden.
Vier Wege zur Meldung
Am weitesten verbreitet ist nach wie vor der analoge Weg direkt bei der Immigrationsbehörde, wo Sie mit Reisepass und ausgefülltem TM47 vorsprechen und die Meldung kostenlos abgeben. Deutlich an Beliebtheit gewinnt die Online-Meldung über die Webseite der Immigrationsbehörde, bei der Sie sich einen Account anlegen und zwei Wochen vor Fristablauf automatisch eine Erinnerung per E-Mail erhalten. Wer die Sache abgeben möchte, beauftragt eine Serviceagentur wie das Büro von FS Consulting. Und schließlich geht es auch über eine bevollmächtigte Person, die mit einer ganz normalen thailändischen Vollmacht und den Originalunterlagen zur Immigration geht.
Ihre Partnerin darf das übernehmen
Für die Vollmacht braucht es keine Agentur, denn mit einer offiziellen thailändischen Vollmacht kann jede beliebige Person die Meldung für Sie abgeben. Das kann die Partnerin sein, die Haushaltshilfe oder auch ein anderer Ausländer, und die Behörde erkennt das in aller Regel problemlos an. Wichtig ist allein, dass der originale Reisepass vorgelegt wird, denn genau daran prüft die Immigration den Aufenthalt im Land. Das Formular selbst bekommen Sie vor Ort oder Sie laden es sich von der Webseite der Behörde herunter und füllen es in Ruhe zu Hause aus.
Die Strafe liegt bei maximal 2000 Baht
Wer die analoge Meldung innerhalb der siebentägigen Nachfrist abgibt, kommt straffrei davon. Die Online-Meldung dagegen funktioniert ausschließlich vor der Fälligkeit, danach verweist das System Sie an die Immigrationsbehörde, wo die Sieben-Tage-Frist aber weiterhin gilt. Erst wer mehr als sieben Tage über der Zeit liegt, zahlt eine Strafe, und die liegt bei höchstens 2000 Baht. Vor Ort gibt es dafür eine Quittung und mit der Zahlung ist die Meldung auf diesen Tag zurückgesetzt, als hätten Sie sie an dem Tag regulär abgegeben.
Eine versäumte Meldung ist kein Overstay
Dieser Punkt ist der wichtigste der ganzen Folge, denn hier entsteht die meiste unnötige Angst. Eine überzogene 90-Tage-Meldung ist ausdrücklich kein Overstay und Sie haben damit auch Ihren Aufenthaltstitel nicht überschritten. Vergleichbar ist die Sache eher mit einer Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld fällig wird und die damit erledigt ist. Bei einer Wiedereinreise gibt es deshalb keine Probleme, auch wenn die Meldung vorher überfällig war, und es bleibt weder ein Vermerk noch eine Eintragung zurück.
Eine Ausreise setzt die Frist zurück
Wer die Meldung vergessen hat und ohnehin demnächst ausreist, hat die Frist damit praktisch erledigt. Bei einer Ausreise setzt die 90-Tage-Meldung aus und wird bei der Wiedereinreise neu aktiviert, sodass Tag eins der Wiedereinreise wieder als Tag eins der Frist zählt. Am Flughafen wird das in der Praxis kaum kontrolliert, weil die Beamten dort schlicht zu viel zu tun haben, auch wenn sie es rein rechtlich könnten. Extra einen Flug zu buchen, um 2000 Baht zu sparen, ist dagegen wenig sinnvoll.
Die erste Meldung nach der Einreise gehört zur Behörde
Die Online-Meldung hat im Hintergrund eine eigene Uhr laufen, die nicht weiß, ob Sie sich gerade in Thailand aufhalten oder im Ausland. Sie verschickt die Erinnerung deshalb auch dann, wenn Sie längst abgereist sind, und das Formular lässt sich in dieser Situation technisch gar nicht ausfüllen, weil ein Ausreisedatum im System steht. Nach jeder Rückkehr ist die erste 90-Tage-Meldung daher in aller Regel analog bei der Immigrationsbehörde abzugeben, denn erst dadurch wird die Online-Uhr wieder korrekt gestellt. Danach können Sie ohne Weiteres wieder online melden, bis Sie das nächste Mal ausreisen.
Mehrere Wohnsitze gibt es rechtlich nicht
Wer ein Haus und zusätzlich ein Kondo besitzt, fragt sich zwangsläufig, wo er sich melden muss. Immigrationsrechtlich stellt sich die Frage gar nicht, weil es für Ausländer keine zwei Wohnsitze gibt. Melden Sie sich nach der Einreise per TM30 in Ihrem Kondo in Pattaya an, ist die Immigration in Jomtien für Sie zuständig, und zwar für die 90-Tage-Meldung ebenso wie für die Extension of Stay und das Reentry Permit. Übernachten Sie anschließend in Ihrer Wohnung in Rayong und melden das per TM30, wandert die Zuständigkeit nach Rayong, und mit einer erneuten Anmeldung in Pattaya kommt sie wieder zurück.
Was in der Praxis davon übrig bleibt
Streng genommen müssten Sie sich nach jedem Hotelaufenthalt in einer anderen Provinz bei der Rückkehr erneut anmelden, denn das Hotel meldet Sie dort ja an. In der Praxis sehen die meisten Immigrationsbehörden von dieser Rückmeldung ab und erledigen den Vorgang spätestens bei der nächsten Verlängerung automatisch mit. Vermerkt ist die Reise im System durchaus, nur zieht daraus in aller Regel niemand Konsequenzen. Wer bei der Freundin übernachtet und sich nicht anmeldet, taucht im System schlicht nicht auf, korrekt ist das immigrationsrechtlich allerdings nicht.
Weniger kompliziert als ihr Ruf
Die Online-Meldung steckt längst nicht mehr in den Kinderschuhen und funktioniert nach den Erfahrungen der beiden mittlerweile zuverlässig. Sie müssen dafür allerdings Ihre Adresse genau kennen, denn Pattaya allein reicht nicht, gefragt sind Nong Prue als Unterbezirk, Bang Lamung als Bezirk und Chonburi als Provinz. Wer das parat hat, ist in fünf Minuten fertig. Aus der 90-Tage-Meldung wird im Internet regelmäßig eine Wissenschaft gemacht, dabei sollten Sie die Regeln kennen, sich daran halten und sich ansonsten keinen großen Kopf darüber machen.
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