In Folge 77 des Auswandern Thailand Podcast widmen sich Stefan Fabbro und Wolfgang Payer einem Thema, das bei vielen Ausländern für Verwirrung sorgt. Die Abkürzung TM steht für das thailändische Immigration Bureau, und mit den verschiedenen TM-Formularen sind genau die Dokumente gemeint, die in den Zuständigkeitsbereich dieser Behörde fallen. Die TM30 ist dabei die sogenannte House Notification, also die Meldung der Wohnadresse eines ausländischen Gastes bei der Immigration. Viele bemerken davon zunächst nichts, weil sie als Urlauber anreisen und das Hotel die Anmeldung automatisch im Hintergrund erledigt.
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Wer für die Anmeldung verantwortlich ist
In der Theorie ist die Sache eindeutig, denn die Verantwortung liegt immer beim Vermieter oder Gastgeber. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter Thailänder oder Ausländer ist und ob es sich um einen Urlauber oder um einen langfristigen Mieter handelt. Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt und dort einen ausländischen Gast aufnimmt, muss diesen bei der Immigration anmelden. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn ein Freund oder ein Familienmitglied lediglich zu Besuch kommt, denn entscheidend ist nicht der Mietvertrag, sondern die Eigenschaft als Gastgeber.
Fristen und mögliche Strafen
Offiziell muss die Anmeldung innerhalb von 24 Stunden ab dem Werktag der Ankunft erfolgen. In der Praxis werden in vielen Immigrationsbüros bis zu 72 Stunden toleriert, und ein dazwischenliegendes Wochenende wird in der Regel ohnehin nicht mitgezählt. Wird die Frist versäumt, droht eine Strafzahlung von bis zu 2,000 Baht, die offiziell vom Vermieter zu tragen ist. Im Alltag zahlt jedoch häufig der Mieter selbst, weil er kurz vor Ablauf seiner Verlängerung bei der Immigration steht und die fehlende Zeit für den Weg zum Vermieter nicht mehr ausreicht.
Der weiße Zettel als Schlüsseldokument
Die TM30 ist das grundlegende Dokument für nahezu alle weiteren Dienstleistungen der Immigration. Ohne diese Meldung gibt es weder eine Wohnsitzbestätigung noch eine Verlängerung des Aufenthalts, und ohne sie wird man am Schalter schlichtweg nicht bedient. Eine Anmeldung über das Onlinesystem schützt zwar zuverlässig vor einer Strafzahlung, ersetzt aber nicht immer den bekannten weißen Zettel im Reisepass. Viele Beamte verlangen für die weitere Bearbeitung trotzdem dieses analoge Dokument, sodass die Onlinemeldung am Schalter noch in die Papierform überführt werden muss.
Welche Unterlagen der Vermieter bereitstellen muss
Zu einem ordentlichen Mietverhältnis gehört in Thailand weit mehr als nur der Mietvertrag selbst. Verlangt werden außerdem die Ausweiskopien von Mieter und Vermieter sowie eine Kopie des blauen Hausbuchs der Wohnung. Im besten Fall liegt zusätzlich eine Kopie des Chanote bei, also der Besitzurkunde, damit nachgewiesen ist, dass der Vermieter tatsächlich zur Vermietung berechtigt ist. Ein reiner Vertrag über eine Agentur reicht der Immigration nicht aus, weshalb künftige Mieter unbedingt vorab klären sollten, ob alle benötigten Dokumente bereitgestellt werden können.
Warum die Büros so unterschiedlich entscheiden
Immer wieder berichten Auswanderer, dass dieselbe Regel an verschiedenen Immigrationsbüros völlig unterschiedlich ausgelegt wird. Der Grund liegt im großen Ermessensspielraum der Beamten, die je nach Stadt, Andrang und persönlicher Einschätzung verschieden streng vorgehen. In großen Städten wie Pattaya oder Bangkok ist die Prüfung oft strenger, weil dort täglich hunderte Anträge bearbeitet werden und das Risiko gefälschter Unterlagen höher ist. In kleineren Provinzen geht es dagegen häufig deutlich entspannter zu, weil die Beamten ihre Antragsteller persönlich kennen.
Anmeldung nach Reisen im In- und Ausland
Eine häufige Frage betrifft die erneute Meldung nach einer Reise. Wer innerhalb Thailands unterwegs ist und anschließend an seine eigentliche Wohnadresse zurückkehrt, muss sich in Pattaya in der Regel nicht erneut anmelden, sofern ein gültiger weißer Zettel vorliegt. Ganz anders verhält es sich nach einer Auslandsreise, denn mit der Ausreise wird die bestehende TM30 entwertet. In diesem Fall ist nach der Wiedereinreise eine neue Anmeldung erforderlich, weil das Dokument für die Bearbeitung hinter dem aktuellen Einreisestempel liegen muss.
Das Wichtigste für Ihren Aufenthalt
Für Vermieter ist die Onlineanmeldung über die Webseite der Immigration der einfachste und zugleich kostenfreie Weg, denn die TM30-Meldung ist grundsätzlich gebührenfrei. Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht bereit, kann sich der Ausländer mit den Unterlagen des Vermieters auch selbst am Schalter anmelden. Wer plant, dauerhaft in Thailand zu leben, sollte das Thema frühzeitig klären, um spätere Strafen und Verzögerungen bei wichtigen Behördengängen zu vermeiden. Am Ende ist die saubere Anmeldung vor allem eine Frage der Vorsorge, damit später alles reibungslos abläuft.
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