Auswandern Thailand Podcast
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#32 – Gewerbeimmobilien anmieten in Thailand
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Gewerbliche Miete in Thailand

Im Auswandern Thailand Podcast diskutieren Wolfgang Payer und Stefan Fabbro über die Voraussetzungen und Besonderheiten bei der Anmietung von Geschäftsräumen in Thailand. Besonders betont wird die Bedeutung der Lage, etwa entlang der Bahtbus-Linie in Pattaya, um auch nicht motorisierte Kunden zu erreichen. Beide schildern, wie sie durch gezieltes Abfahren von Straßen und Nebenstraßen geeignete Immobilien gefunden haben. Häufig sind es sogenannte Shophouses, die als Geschäft, Büro und Wohnung zugleich genutzt werden können.

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Wichtige Unterlagen und Gespräche

Im Gespräch wird betont, wie entscheidend es ist, bereits vor Vertragsunterzeichnung die nötigen Unterlagen vom Vermieter zu sichern. Dazu zählen insbesondere das Hausbuch (Blue Book), der Chanot (Grundbucheintrag) und eine Ausweiskopie. Diese Dokumente werden insbesondere bei der Firmengründung und später bei der Anmeldung zur Umsatzsteuer benötigt. Häufig wird in der Beratung festgestellt, dass diese Schritte zu spät oder gar nicht erfolgen. Das kann dann bei der Lizenzierung oder steuerlichen Anerkennung Probleme verursachen.

Zulässigkeit und gewerbliche Nutzung

Es gibt viele Fälle, in denen Gewerbenutzung in Wohngebäuden nicht gestattet ist. Besonders in Wohnanlagen ist häufig nur das Erdgeschoss offiziell für Geschäftszwecke freigegeben. Auch wenn rein rechtlich eine Anmeldung möglich wäre, können Vermieter dies ablehnen. Deshalb ist eine vorherige Abstimmung mit dem Vermieter unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Immobilie auch tatsächlich als Firmensitz genutzt werden darf.

Quellensteuer und Vertragsdetails

Ein häufig übersehener Punkt ist die sogenannte Withholding Tax von fünf Prozent, die auf gewerbliche Mieten erhoben wird. Diese Steuer muss vom Mieter einbehalten und bis zum 15. des Folgemonats an das thailändische Finanzamt abgeführt werden. Der Betrag reduziert den effektiven Mietzins, was bei der steuerlichen Absetzbarkeit eine Rolle spielt. Viele Vermieter wissen davon nichts oder möchten diese Regelung umgehen, was zu Konflikten führen kann, wenn dies nicht vertraglich festgehalten wurde.

Vertragsdauer und Ausbauarbeiten

Gerade bei neu errichteten Gebäuden sind oft keine Sanitäranlagen oder Fliesen vorhanden. Umbauten wie Klimaanlagen oder Raumteiler müssen in der Regel beim Auszug in der Immobilie verbleiben. Ein späterer Rückbau wird meist vertraglich ausgeschlossen. Darüber hinaus berichten die Gesprächspartner auch von Risiken, etwa wenn der Vermieter nach Vertragsablauf selbst das Geschäft übernimmt. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig um eine stabile Gesprächsbasis mit dem Vermieter zu bemühen und dessen Zuverlässigkeit realistisch einzuschätzen.

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