Visa-Amnestie für gestrandete Touristen: Thailand verlängert Aufenthaltsgenehmigungen
Seit dem 28. Februar 2026 haben die militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten zu großflächigen Luftraumsperrungen geführt. Dubai, Abu Dhabi und Doha, die wichtigsten Drehkreuze für Flüge zwischen Thailand und Europa sind betroffen. Allein zwischen Samstag und Montag wurden laut der Luftfahrt-Analysefirma „Cirium" mehr als 12.900 Flüge gestrichen. Über eine Million Passagiere weltweit waren betroffen.
Für Thailand bedeutet das, dass tausende Touristen und Geschäftsreisende nicht wie geplant ausreisen können. In Phuket sitzen über 5.000 Reisende fest, auf Koh Samui und Koh Phangan mehr als 1.000. Die vier großen internationalen Flughäfen in Bangkok, Chiang Mai und Phuket melden erhebliche Störungen im Flugbetrieb.
Was hat die Immigration beschlossen?
Die thailändische Einwanderungsbehörde hat am 4. März 2026 offizielle Notfallmaßnahmen veröffentlicht. Die Regelung gilt für alle Ausländer, deren Aufenthaltserlaubnis am oder nach dem 28. Februar 2026 abgelaufen ist und die Thailand aufgrund der Flugstörungen nicht verlassen konnten.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
- Erlass der Overstay-Gebühren bei Ausreise: Wer mit abgelaufenem Aufenthaltstitel ausreist und nachweislich von den Flugausfällen betroffen ist, muss keine Overstay-Strafe zahlen. Normalerweise beträgt die Gebühr 500 Baht pro Tag – bei einer Familie kann das schnell mehrere Tausend Baht ausmachen.
- Befristete Verlängerung um bis zu 30 Tage: Wer nicht sofort ausreisen kann, hat die Möglichkeit, bei der Immigration eine befristete Verlängerung von bis zu 30 Tagen zu beantragen. Wichtig: Bestehende Overstay-Gebühren müssen vorher beglichen werden. Die reguläre Verlängerungsgebühr von 1.900 Baht fällt ebenfalls an.
- Erforderliche Unterlagen für die Verlängerung:
- Antragsformular TM.7
- Reisepass mit Kopien der relevanten Seiten
- Schreiben der Botschaft oder des Konsulats, das die Betroffenheit bestätigt
- Formulare STM.2, STM.2/1 und STM.9
Falls kein Botschaftsschreiben vorgelegt werden kann, protokollieren die Beamten eine formelle Erklärung des Antragstellers. Die endgültige Entscheidung liegt im Ermessen der Immigration. (Quelle: Thai Government Public Relations Department (PRD), 4.3.2026)
Was bedeutet das konkret für Betroffene in Pattaya?
Das für Pattaya zuständige Immigration Office befindet sich an der Jomtien Beach Road, Soi 5. Wer seinen Aufenthalt verlängern muss, sollte dort persönlich vorsprechen.
Konkrete Schritte
Wenn Sie jetzt ausreisen können:
- Sammeln Sie alle Nachweise zu gestrichenen oder geänderten Flügen (E-Mails der Airline, Stornierungsbestätigungen).
- Erscheinen Sie frühzeitig am Flughafen und erläutern Sie Ihre Situation als gestrandeter Tourist bei der Passkontrolle.
- Die Overstay-Gebühr wird erlassen, sofern Ihr Aufenthaltstitel am oder nach dem 28. Februar 2026 abgelaufen ist.
Wenn Sie vorerst in Thailand bleiben müssen:
- Suchen Sie rechtzeitig das Immigration Office in Jomtien auf – nicht erst, wenn Ihr Aufenthalt bereits längere Zeit abgelaufen ist.
- Bringen Sie das TM.7-Formular, Ihren Reisepass mit Kopien und möglichst ein Botschaftsschreiben mit.
- Die Deutsche Botschaft Bangkok, die Österreichische Botschaft und das Schweizer Generalkonsulat können entsprechende Bescheinigungen ausstellen.
- Rechnen Sie mit der regulären Verlängerungsgebühr von 1.900 Baht.
- Die Verlängerung gilt für maximal 30 Tage pro Antrag.
Ist die Verlängerung automatisch?
Nein. Die Sonderregelung bedeutet nicht, dass alle Visa automatisch verlängert werden. Es gibt zwei getrennte Regelungen:
- Ausreise: Overstay-Strafen werden automatisch erlassen, sofern die Betroffenheit durch die Nahost-Flugkrise gegeben ist.
- Weiterer Aufenthalt: Hier ist ein persönlicher Antrag bei der Immigration nötig. Die Verlängerung muss aktiv beantragt werden.
Welche Visa-Typen sind betroffen?
Die Formulierung der Immigration ist bewusst weit gefasst: Sie spricht von [quote=foreign nationals whose permission to stay expired from 28 February 2026 onward]. Das umfasst:
- Visafreie Einreisen (60-Tage-Stempel bzw. 30-Tage-Stempel je nach Nationalität)
- Reguläre Touristenvisa (TR/eVisa)
- Kurzzeit-Non-Immigrant-Visa (Business, Konferenzen)
- Digital Tourist Visa (DTV)
Langzeit-Visa wie Rentnervisum oder Arbeitserlaubnisse sind in der Regel nicht betroffen, da diese ohnehin längere Aufenthalte erlauben.
Zusätzliche Hilfe für gestrandete Touristen
Neben der Visa-Amnestie hat das thailändische Tourismusministerium weitere Unterstützungsmaßnahmen angekündigt:
- Finanzielle Hilfe: 2.000 Baht pro Person und Tag für gestrandete Touristen, die nachweislich nicht ausreisen können. Die Obergrenze liegt bei 20.000 Baht pro Person. Die Zahlungen erfolgen über den Foreign Tourist Assistance Fund gemäß der Verordnung B.E. 2557 (geändert 2567).
- Hotelrabatte: Die Tourism Authority of Thailand (TAT) hat Hotels gebeten, Sonderraten für gestrandete Gäste anzubieten. Umbuchungsgebühren und Stornokosten werden in vielen Fällen erlassen.
- Koordinierte Hilfe vor Ort: Provinztourismusbüros und Freiwillige besuchen Hotels, um betroffene Touristen zu befragen und Hilfe zu koordinieren. Als Schwerpunktprovinzen gelten Phuket, Krabi, Phang Nga, Chiang Mai und Bangkok.
Wichtige Kontakte und Links
Immigration Office Pattaya (Jomtien): Jomtien Beach Road, Soi 5 - Telefon: 038 252 750
Notrufnummern Thailand:
- Einwanderungsbehörde: 1178 (alternativ: +66-2141-9889)
- Touristenpolizei: 1155 (alternativ: +66-2308-0333)
- Flughafen Suvarnabhumi: 1722 (alternativ: +66-2-535-1111)
Botschaften:
- Deutsche Botschaft Bangkok: bangkok.diplo.de
- Österreichische Botschaft Bangkok: bmeia.gv.at
- Schweizer Botschaft Bangkok: eda.admin.ch
Offizielle Quellen:
- Thai Immigration Bureau: immigration.go.th
- PRD-Meldung zur Overstay-Amnestie: thailand.prd.go.th/en/content/category/detail/id/2078/iid/482090
- Auswärtiges Amt Thailand: auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/thailandsicherheit-201558
Die Maßnahmen gelten laut Immigration Bureau ab sofort und bis die Lage im Nahen Osten sich normalisiert hat oder ein neuer Erlass erfolgt.
