Steuererklärung in Thailand: Abgabefrist endet Ende März

17.03.2026 12:10

Die Abgabefrist für die thailändische Einkommensteuererklärung (PND 90/91) für das Steuerjahr 2025 läuft am 31. März 2026 ab. Wer die Frist verpasst, riskiert Säumniszuschläge und mögliche Strafen.

Wen betrifft die Abgabepflicht?

Grundsätzlich muss jeder, der in Thailand steuerpflichtiges Einkommen erzielt hat, eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das gilt auch für Ausländer mit steuerlichem Wohnsitz in Thailand, also alle, die sich im Steuerjahr 2025 mindestens 180 Tage im Land aufgehalten haben. Die Erklärung kann persönlich beim zuständigen Revenue Department Office eingereicht werden oder online über das E-Filing-Portal der Steuerbehörde. Wer den digitalen Weg wählt, hat etwas mehr Zeit für die Abgabe.

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Wer die Frist versäumt, muss mit einem Säumniszuschlag von 1,5 Prozent pro Monat auf die fällige Steuerschuld rechnen. Dazu kann eine Geldstrafe von bis zu 2.000 Baht kommen. Gerade für Expats, die zum ersten Mal eine thailändische Steuererklärung abgeben, sorgen die Regelungen oft für Unsicherheit. Seit dem 1. Januar 2024 gelten zudem verschärfte Regeln für im Ausland erzielte Einkünfte, die nach Thailand überwiesen werden. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, sollte sich rechtzeitig beraten lassen.