Einreise nach Thailand: Denken Sie an den Nachweis ausreichender Geldmittel

17.07.2026 16:30

Die Tourism Authority of Thailand hat daran erinnert, dass Einreisende bei der Grenzkontrolle einen Nachweis über ausreichende Geldmittel vorlegen müssen. Neu ist die Regel nicht, kontrolliert wird sie trotzdem.

Die Nachweispflicht über ausreichende Geldmittel gehört seit 1980 zu den thailändischen Einreisebestimmungen. Grundlage ist eine Bekanntmachung des Innenministeriums, die aktuellen Beträge wurden bereits vor über 25 Jahren festgelegt. Auch das thailändische Außenministerium sowie die Botschaften und Generalkonsulate weisen in ihren Informationen darauf hin. Die Beamten der Immigration prüfen den Nachweis im Rahmen der Einreisekontrolle. Die Tourism Authority of Thailand stellt ausdrücklich klar, dass es sich um einen Hinweis zur Reisevorbereitung handelt und keine neue Maßnahme eingeführt wurde.

Diese Beträge gelten je nach Einreisekategorie

Die Höhe des geforderten Nachweises richtet sich nach der Art der Einreise. Bei Transitvisum und bestimmten visumfreien Einreisen sowie beim Visa on Arrival sind es 10.000 Baht pro Person oder 20.000 Baht pro Familie. Für Touristenvisum und Non-Immigrant-Visum verdoppeln sich die Werte auf 20.000 Baht pro Person beziehungsweise 40.000 Baht pro Familie. Für Kinder unter zwölf Jahren gilt die Regel nicht. Der Nachweis kann in Thai Baht, in einer entsprechenden Fremdwährung oder über Belege erbracht werden, die eine Zahlung in gleicher Höhe dokumentieren.

EinreisekategoriePro PersonPro Familie
Transitvisum und bestimmte visumfreie Einreisen10.000 Baht20.000 Baht
Visa on Arrival10.000 Baht20.000 Baht
Touristenvisum20.000 Baht40.000 Baht
Non-Immigrant-Visum20.000 Baht40.000 Baht

Was das für deutschsprachige Einreisende bedeutet

Wer visumfrei einreist, sollte die für seine Staatsangehörigkeit und seinen Abflugort geltenden Bestimmungen vor Reiseantritt prüfen, da die veröffentlichten Anforderungen je nach Einreisekategorie abweichen können. Die übrigen Einreisevoraussetzungen bleiben unverändert. Dazu zählen gültige Reisedokumente, die Berechtigung für Visum oder visumfreie Einreise, die zulässige Aufenthaltsdauer, Angaben zur Unterkunft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Weiterreise. Die abschließende Entscheidung über die Einreise trifft der Beamte am Grenzübergang auf Grundlage der geltenden Gesetze.

Praktischer Hinweis für die Vorbereitung

Belege sollten griffbereit im Handgepäck liegen, nicht im aufgegebenen Koffer. Wer mit Kreditkarte oder digitalen Kontoauszügen arbeitet, sollte einen Ausdruck oder Screenshot mitführen, da am Schalter nicht immer eine stabile Internetverbindung zur Verfügung steht.