Einreise nach Thailand: Denken Sie an den Nachweis ausreichender Geldmittel
Die Nachweispflicht über ausreichende Geldmittel gehört seit 1980 zu den thailändischen Einreisebestimmungen. Grundlage ist eine Bekanntmachung des Innenministeriums, die aktuellen Beträge wurden bereits vor über 25 Jahren festgelegt. Auch das thailändische Außenministerium sowie die Botschaften und Generalkonsulate weisen in ihren Informationen darauf hin. Die Beamten der Immigration prüfen den Nachweis im Rahmen der Einreisekontrolle. Die Tourism Authority of Thailand stellt ausdrücklich klar, dass es sich um einen Hinweis zur Reisevorbereitung handelt und keine neue Maßnahme eingeführt wurde.
Diese Beträge gelten je nach Einreisekategorie
Die Höhe des geforderten Nachweises richtet sich nach der Art der Einreise. Bei Transitvisum und bestimmten visumfreien Einreisen sowie beim Visa on Arrival sind es 10.000 Baht pro Person oder 20.000 Baht pro Familie. Für Touristenvisum und Non-Immigrant-Visum verdoppeln sich die Werte auf 20.000 Baht pro Person beziehungsweise 40.000 Baht pro Familie. Für Kinder unter zwölf Jahren gilt die Regel nicht. Der Nachweis kann in Thai Baht, in einer entsprechenden Fremdwährung oder über Belege erbracht werden, die eine Zahlung in gleicher Höhe dokumentieren.
| Einreisekategorie | Pro Person | Pro Familie |
|---|---|---|
| Transitvisum und bestimmte visumfreie Einreisen | 10.000 Baht | 20.000 Baht |
| Visa on Arrival | 10.000 Baht | 20.000 Baht |
| Touristenvisum | 20.000 Baht | 40.000 Baht |
| Non-Immigrant-Visum | 20.000 Baht | 40.000 Baht |
Was das für deutschsprachige Einreisende bedeutet
Wer visumfrei einreist, sollte die für seine Staatsangehörigkeit und seinen Abflugort geltenden Bestimmungen vor Reiseantritt prüfen, da die veröffentlichten Anforderungen je nach Einreisekategorie abweichen können. Die übrigen Einreisevoraussetzungen bleiben unverändert. Dazu zählen gültige Reisedokumente, die Berechtigung für Visum oder visumfreie Einreise, die zulässige Aufenthaltsdauer, Angaben zur Unterkunft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Weiterreise. Die abschließende Entscheidung über die Einreise trifft der Beamte am Grenzübergang auf Grundlage der geltenden Gesetze.
Praktischer Hinweis für die Vorbereitung
Belege sollten griffbereit im Handgepäck liegen, nicht im aufgegebenen Koffer. Wer mit Kreditkarte oder digitalen Kontoauszügen arbeitet, sollte einen Ausdruck oder Screenshot mitführen, da am Schalter nicht immer eine stabile Internetverbindung zur Verfügung steht.