Thailand lockt mit tropischem Klima, niedrigen Lebenshaltungskosten und einer faszinierenden Kultur. Immer mehr Deutsche spielen mit dem Gedanken, sich hier eine Immobilie zuzulegen. Ob als Altersruhesitz, Feriendomizil oder Kapitalanlage, die Gründe sind vielfältig.

Bevor Sie sich auf die Suche machen, sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. In Thailand gelten für Ausländer beim Immobilienerwerb ganz andere Regeln als in Europa. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, was Ausländer wirklich dürfen, welche Eigentumsformen es gibt und wo die typischen Fallstricke lauern.

Grundregel: Kein Landbesitz für Ausländer

Das thailändische Grundstücksgesetz (Land Code Act) verbietet Ausländern grundsätzlich den direkten Erwerb von Land. Weder als Alleineigentümer noch als Miteigentümer kann ein Ausländer im Grundbuch (Chanote) als Landeigentümer eingetragen werden.

Es gibt eine theoretische Ausnahme. Wer mindestens 40 Millionen THB an Devisen nach Thailand einbringt und eine Genehmigung des Innenministeriums erhält, kann bis zu 1 Rai (1.600 m²) Land für Wohnzwecke erwerben. In der Praxis wird dieses Verfahren allerdings kaum genutzt.

Für die große Mehrheit der ausländischen Käufer gibt es jedoch legale Alternativen, die wir im Folgenden vorstellen.

Eigentumswohnung (Condo) als sicherster Weg

Der Erwerb einer Eigentumswohnung ist für Ausländer der einfachste und rechtlich sicherste Weg zu Immobilieneigentum in Thailand. Der Condominium Act erlaubt Ausländern den direkten Freehold-Erwerb, also echtes, volles Eigentumsrecht an Wohneinheiten in lizenzierten Condominium-Projekten.

Die 49-Prozent-Quote

In jedem Condo-Projekt dürfen maximal 49 Prozent der gesamten verkaufbaren Fläche im Eigentum von Ausländern stehen. Die verbleibenden 51 Prozent müssen thailändischen Staatsbürgern gehören. Diese Quote wird auf Gebäudeebene nach Fläche berechnet, nicht nach Anzahl der Einheiten. Vor der Vertragsunterzeichnung sollten Sie den Status der „Foreign Quota” beim Condo-Juristic-Office und beim zuständigen Land Office bestätigen lassen.

Nachweis der Auslandsüberweisung

Für die Eintragung als ausländischer Eigentümer muss nachgewiesen werden, dass der Kaufpreis in Fremdwährung aus dem Ausland überwiesen und in Thailand in Baht gewechselt wurde. Die Bank stellt dafür eine sogenannte Foreign Exchange Transaction Form (FET) oder eine gleichwertige Bestätigung aus. Dieses Dokument ist bei der Eigentumsübertragung am Land Office vorzulegen.

Häufige Fehler beim Geldtransfer, die zur Verweigerung der Grundbucheintragung führen können:

  • Sammelüberweisungen ohne klaren Verwendungszweck
  • Transfers auf Drittkonten ohne Namensgleichheit mit dem Käufer
  • Fehlender Hinweis auf den Immobilienkauf im Verwendungszweck
  • Überweisung in Thai Baht von einem thailändischen Konto

Ablauf beim Condo-Kauf

Der typische Ablauf beginnt mit der Reservierung der Einheit über ein Reservation Agreement und die Zahlung einer Reservierungsgebühr. Darauf folgt der Abschluss eines detaillierten Kaufvertrags (Sale and Purchase Agreement). Bei Off-Plan-Projekten werden die Raten gestaffelt bis zur Übergabe gezahlt.

Vor der Eigentumsübertragung prüft der Anwalt die Condo-Lizenz, den Baufortschritt, den Status der 49-Prozent-Quote und bestehende Belastungen. Am Tag der Übertragung am Land Office werden die letzten Zahlungen abgewickelt, die FET-Formulare vorgelegt, die Steuern bezahlt und der Name des Käufers eingetragen.

Haus kaufen ohne Land: Leasehold, Usufruct und Superficies

Wer lieber ein Haus oder eine Villa möchte, muss sich mit der rechtlichen Trennung von Grundstück und Gebäude anfreunden. Als Ausländer können Sie das Gebäude besitzen. Das Land darunter jedoch nicht. Dafür gibt es drei gängige Modelle.

30-Jahre-Pacht (Leasehold)

Ausländer können langfristige Pachtverträge mit einer maximalen Laufzeit von 30 Jahren abschließen, die beim Land Office registriert werden. Viele Verträge enthalten Verlängerungsklauseln um weitere 30+30 Jahre. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. Der thailändische Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass solche Verlängerungsoptionen lediglich schuldrechtliche Versprechen sind und nicht automatisch gegen einen neuen Landeigentümer durchsetzbar wären.

Bei der Eintragung einer registrierten Pacht fallen 1 Prozent Registrierungsgebühr und 0,1 Prozent Stempelsteuer auf den gesamten Pachtwert an. Leasehold ist der Marktstandard bei vielen Villen- und Hausprojekten für Ausländer, insbesondere in Ferienregionen wie Phuket und Pattaya.

Die Renditeberechnung sollte primär auf der garantierten 30-jährigen Laufzeit basieren, nicht auf der erhofften Verlängerung.

Nießbrauchrecht (Usufruct)

Das Nießbrauchrecht (Usufruct) gewährt das lebenslange oder zeitlich befristete Nutzungsrecht an einem Grundstück, einschließlich des Rechts auf Vermietung. Dieses Recht wird im Chanote des thailändischen Eigentümers eingetragen. Das Nießbrauchrecht wird häufig genutzt, wenn der thailändische Ehepartner Eigentümer des Landes ist und der ausländische Partner ein starkes Nutzungsrecht benötigt.

Das Nießbrauchrecht erlischt mit dem Tod des Berechtigten und ist in der Regel nicht vererbbar. Er eignet sich daher eher zur Absicherung der eigenen Lebenszeit.

Erbbaurecht (Superficies)

Das Erbbaurecht trennt rechtlich das Eigentum am Gebäude vom Eigentum am Land. Ein Ausländer kann so Eigentümer einer Villa sein, die auf gepachtetem oder anderweitig genutztem Land steht. Dieses Recht ist vererbbar und übertragbar, solange die zugrunde liegenden Landrechte bestehen. In der Praxis wird das Erbbaurecht vor allem bei hochwertigen Strukturen wie Villaparks eingesetzt, oft in Kombination mit einem Pachtvertrag für das Land.

Die Thai-Company-Falle

Viele Ausländer erhalten nach wie vor Angebote, über eine thailändische Gesellschaft (Company Limited) Land zu erwerben. Die Konstruktion sieht vor, dass 51 Prozent der Anteile formell thailändischen Gesellschaftern gehören und 49 Prozent dem Ausländer, der aber die faktische Kontrolle behält. Solche sogenannten Nominee-Strukturen, bei denen thailändische Anteilseigner nur als Strohmänner fungieren, sind höchst illegal.

Verschärfte Kontrollen seit 2024

Die thailändischen Behörden, insbesondere das Department of Business Development (DBD) und das Department of Special Investigation (DSI), haben ihre Untersuchungen gegen Nominee-Konstruktionen in den letzten Jahren massiv ausgeweitet. Unter Einsatz von Datenanalysen werden Gesellschaftsstrukturen systematisch auf finanzielle Plausibilität geprüft. Besonders betroffen sind Tourismusregionen wie Phuket, Pattaya und Chiang Mai.

Die möglichen Konsequenzen sind drastisch:

  • Haftstrafen von bis zu drei Jahren
  • Geldstrafen von bis zu 1.000.000 THB
  • Zwangsweise Auflösung der Gesellschaft
  • Aufhebung von Grundstückstitel und Zwangsverkauf des Landes
  • Strafrechtliche Verantwortung der Direktoren und Anteilseigner

Jede Struktur, die auf „versteckten” Landbesitz abzielt, sollte als hohes Rechtsrisiko betrachtet werden. Eine Thai-Gesellschaft ist nur dann legal, wenn sie als echtes Unternehmen mit wirtschaftlicher Substanz und realen thailändischen Anteilseignern betrieben wird.

Due Diligence: Worauf Sie achten sollten

In Thailand ist, anders als in vielen europäischen Ländern, keine anwaltliche Begleitung bei der Eigentumsübertragung vorgeschrieben. Umso wichtiger ist es, vor jeder Anzahlung oder Vertragsunterzeichnung eine gründliche Prüfung durchzuführen.

Wir von FS Consulting raten unseren Klienten von der Gründung einer Gesellschaft zum alleinigen Zweck des Immobilien- oder Landbesitzes ab.

Landtitel verstehen

Nicht alle Landtitel in Thailand sind gleichwertig. Nur die höchsten Kategorien bieten ausreichende Rechtssicherheit.

Titel Bezeichnung Rechtliche Qualität
Chanote (Nor Sor 4 Jor) Vollständiges Eigentum Höchste Sicherheit, GPS-vermessene Grenzen
Nor Sor 3 Gor Bestätigter Besitz Hohe Sicherheit, Upgrade auf Chanote möglich
Nor Sor 3 Einfacher Besitz Keine präzise Vermessung, Grenzstreitigkeiten möglich
Sor Kor 1 Anspruchsanmeldung Nur Nutzungsanzeige, sehr riskant

Für Investitionen sollten nur Chanote- oder mindestens Nor Sor 3 Gor-Grundstücke in Betracht gezogen werden.

Was eine Due Diligence umfassen sollte

Eine solide Prüfung umfasst mindestens die folgenden Punkte:

  • Vollständige Titelprüfung beim Land Office, inklusive Eigentumshistorie und Belastungen
  • Abgleich der im Titel vermerkten Grenzen mit der tatsächlichen Situation vor Ort
  • Prüfung von Bebauungsplänen, Bau- und Nutzungsgenehmigungen sowie Umweltauflagen
  • Bei Off-Plan-Projekten die Environmental Impact Assessment (EIA)
  • Überprüfung von Gesellschaftsunterlagen, wenn ein Unternehmen Eigentümer ist

Steuern und Gebühren beim Immobilienkauf

Kosten bei der Eigentumsübertragung

Beim Kauf fallen am Tag der Übertragung beim Land Office verschiedene Abgaben an.

Abgabe Satz Wer zahlt Hinweis
Transfer Fee 2 % meist 50/50 Basierend auf dem amtlichen Schätzwert
Specific Business Tax (SBT) 3,3 % Verkäufer Bei Verkäufen innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb
Stamp Duty 0,5 % Verkäufer Nur wenn kein SBT anfällt (nach 5 Jahren Haltedauer)
Withholding Tax \~1 % Verkäufer Vorauszahlung auf Einkommensteuer

Es wird immer entweder SBT oder Stamp Duty erhoben, niemals beides gleichzeitig.

Laufende Steuern

Seit 2020 gilt in Thailand die jährliche Land and Building Tax. Die Steuersätze richten sich nach der Nutzung der Immobilie. Für selbstgenutzte Wohnsitze liegen die Sätze zwischen 0,02 und 0,1 Prozent des amtlichen Werts, mit Freibeträgen von bis zu 50 Millionen THB. Mietobjekte und Zweitwohnsitze werden mit 0,02 bis 0,3 Prozent besteuert, ohne Freibeträge. Für ungenutztes Land gelten deutlich höhere, progressiv steigende Sätze.

Mieteinnahmen unterliegen der thailändischen Einkommensteuer. Wer weniger als 180 Tage im Jahr in Thailand verbringt, zahlt eine pauschale Quellensteuer von 15 Prozent. Steuerlich Ansässige unterliegen dem progressiven Tarif von bis zu 35 Prozent, können aber 30 Prozent der Mieteinnahmen pauschal als Werbungskosten abziehen.

Vererbung von Immobilien

Bei der Vererbung gibt es wichtige Unterschiede je nach Immobilientyp. Ein ausländischer Erbe darf geerbtes Land in der Regel nicht als Eigentümer registrieren. Das Land muss innerhalb eines Jahres verkauft werden. Bei Eigentumswohnungen ist die Vererbung einfacher, sofern der Erbe die Voraussetzungen für ausländisches Eigentum erfüllt und die 49-Prozent-Quote nicht überschritten wird.

Es empfiehlt sich, ein separates thailändisches Testament zu erstellen, das unabhängig vom europäischen Testament existiert. Das beschleunigt das Nachlassverfahren meist erheblich.

Praxisleitfaden für deutsche Käufer

Am Anfang steht die Frage, ob Sie die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder beides planen. Davon hängt die geeignete Eigentumsstruktur ab.

Bei der Standortwahl bietet Pattaya die Kombination aus Industrie und Tourismus an, wohingegen Bangkok mit Stadtleben und Infrastruktur punktet. Auf den Inseln wie Phuket und Koh Samui hingegen gibt es Ferienimmobilien mit hoher Ausländerquote.

Für die Eigentumsstruktur gilt als Faustregel, dass Condo-Freehold einfache und sichere Eigentumsverhältnisse bietet. Eine langfristige Pacht zusammen mit Erbbaurecht eignet sich für Häuser und Villen. Nießbrauchrecht dient als ergänzende Absicherung in der Familie.

Beauftragen Sie einen unabhängigen Anwalt vor der Unterzeichnung von Reservierungs- oder Kaufverträgen. Planen Sie den Geldtransfer mit klarem Verwendungszweck und fordern Sie die FET-Formulare von Anfang an an.

Vergessen Sie nicht die steuerlichen Folgen. Kalkulieren Sie Transaktionskosten, laufende Steuern und den Abgleich mit der deutschen Steuerpflicht und dem Doppelbesteuerungsabkommen ein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Dürfen Ausländer in Thailand Land kaufen?
Nein, der direkte Erwerb von Land ist für Ausländer nach dem Land Code Act grundsätzlich verboten. Eine theoretische Ausnahme besteht bei einer Investition von mindestens 40 Millionen THB mit Sondergenehmigung des Innenministeriums, wird in der Praxis aber kaum genutzt.

Können Ausländer eine Eigentumswohnung in Thailand besitzen?
Ja, der Condominium Act erlaubt Ausländern den direkten Freehold-Erwerb von Wohneinheiten. Voraussetzung ist, dass die 49-Prozent-Quote für Ausländer im jeweiligen Projekt nicht überschritten wird und der Kaufpreis nachweislich in Fremdwährung aus dem Ausland überwiesen wurde.

Was bedeutet die 49-Prozent-Quote beim Condo-Kauf?
In jedem Condominium-Projekt dürfen maximal 49 Prozent der gesamten verkaufbaren Fläche in ausländischem Eigentum stehen, die restlichen 51 Prozent müssen thailändischen Staatsbürgern gehören. Die Quote wird nach Fläche berechnet, nicht nach Anzahl der Einheiten.

Wie kann ein Ausländer trotzdem ein Haus mit Grundstück nutzen?
Üblich sind drei Modelle: ein registrierter Pachtvertrag (Leasehold) mit bis zu 30 Jahren Laufzeit, ein Nießbrauchrecht (Usufruct) für die lebenslange Nutzung sowie das Erbbaurecht (Superficies), das Gebäudeeigentum unabhängig vom Land ermöglicht. Häufig werden diese Instrumente kombiniert.

Sind die 30+30+30-Jahre-Verlängerungsklauseln bei Leasehold rechtssicher?
Nein, der thailändische Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass solche Verlängerungsoptionen lediglich schuldrechtliche Versprechen sind und gegen einen neuen Landeigentümer nicht automatisch durchsetzbar sind. Die Renditekalkulation sollte daher primär auf der gesicherten 30-jährigen Laufzeit basieren.

Ist der Landkauf über eine thailändische Firma legal?
Nur wenn es sich um ein echtes Unternehmen mit wirtschaftlicher Substanz und realen thailändischen Anteilseignern handelt. Reine Nominee-Strukturen, bei denen Thais nur als Strohmänner auftreten, sind illegal und werden seit 2024 von DBD und DSI systematisch verfolgt. Strafen reichen bis zu drei Jahren Haft und Zwangsverkauf des Landes.

Welcher Landtitel bietet die höchste Rechtssicherheit?
Der Chanote (Nor Sor 4 Jor) ist der höchste Titel mit GPS-vermessenen Grenzen und vollständigem Eigentumsrecht. Nor Sor 3 Gor bietet ebenfalls hohe Sicherheit und lässt sich zu Chanote aufwerten. Von Nor Sor 3 und insbesondere Sor Kor 1 sollten Investoren Abstand nehmen.

Welche Steuern und Gebühren fallen beim Immobilienkauf an?
Am Land Office werden 2 Prozent Transfer Fee, je nach Haltedauer entweder 3,3 Prozent Specific Business Tax oder 0,5 Prozent Stamp Duty sowie eine Withholding Tax von rund 1 Prozent fällig. Die Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer wird meist verhandelt, häufig 50/50 bei der Transfer Fee.

Welche laufenden Steuern gibt es für Immobilieneigentümer?
Seit 2020 erhebt Thailand die Land and Building Tax. Für selbstgenutzte Wohnsitze liegen die Sätze zwischen 0,02 und 0,1 Prozent, für vermietete Objekte bis 0,3 Prozent und für ungenutztes Land deutlich höher. Mieteinnahmen unterliegen zusätzlich der Einkommensteuer oder einer 15-prozentigen Quellensteuer bei Nichtansässigkeit.

Was passiert mit einer thailändischen Immobilie im Erbfall?
Ausländische Erben dürfen geerbtes Land in der Regel nicht als Eigentümer eingetragen werden und müssen es innerhalb eines Jahres verkaufen. Eigentumswohnungen lassen sich vererben, sofern der Erbe die Voraussetzungen erfüllt und die 49-Prozent-Quote eingehalten bleibt. Ein separates thailändisches Testament beschleunigt das Nachlassverfahren erheblich.