Herzlich willkommen zu unserem Thailand Steuer-Rechner

Das thailändische Steuersystem zeichnet sich zudem durch eine Vielzahl an Freibeträgen und Abzugsmöglichkeiten aus, die individuell berücksichtigt werden können. Unser Rechner versucht, diese Aspekte bestmöglich zu integrieren, um Ihnen eine ungefähre Orientierung zu bieten. Dennoch empfehlen wir, bei konkreten Fragestellungen oder Unsicherheiten stets professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass dieses Tool, das die jährliche Steuerlast in Thailand berechnet, lediglich als Hilfestellung dient und keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen kann. Eine offizielle steuerliche Beratung erhalten Sie ausschließlich vom zuständigen Finanzamt oder einem qualifizierten Steuerberater.

Ihre eingegebenen Daten werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser verarbeitet und nicht an unsere Server übertragen!

Neu: Steuererklärung für Ausländer zum Festpreis

Ab sofort bieten wir Ausländern einen professionellen Service zur Steuererklärung zum Festpreis an. In einem komplexen Steuerumfeld im Ausland den Überblick zu behalten, kann eine echte Herausforderung sein.

Unser spezialisiertes Team hilft Ihnen dabei, alle steuerlichen Verpflichtungen korrekt und fristgerecht zu erfüllen, sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und profitieren Sie von einem transparenten, unkomplizierten Prozess, der speziell auf die Bedürfnisse von Ausländern zugeschnitten ist und selbstverständlich auf Deutsch!

Thailand Steuer-Rechner

Freibeträge

Der Persönliche Freibetrag ist bereits mit 160.000 THB festgelegt.2

Freibetrag für Ehepartner bis zu 60.000 THB

Freibetrag für Kinder in Höhe von 30.000 pro Kind, bis zu 3 Kindern

30.000 pro Elternteil, bis zu 2 Personen

Jahresbetrag

Jahresbetrag

Bis zu 100.000 THB

Bis zu 25.000 THB

Sie können nun die jährliche Steuerlast in Thailand berechnen lassen. Klicken Sie den Button!

Die übermittelten Daten werden nicht gespeichert!

Lesetipp: Steuern zahlen als Ausländer in Thailand

1. Alter und Behinderung

Ihr Alter müssen Sie nur angeben, wenn Sie 65 Jahre alt oder älter sind. Diese Steuerzahler haben Anspruch auf einen Einkommensfreibetrag von bis zu 190.000 Baht von ihrem Gesamteinkommen.

Steuerzahler mit einer Behinderung, die unter 65 Jahre alt sind und einen Behindertenausweis besitzen (sowie ausländische Steuerzahler mit einer Behinderung, die sich insgesamt 180 Tage oder länger in Thailand aufhalten und eine Bescheinigung über die Behinderung erhalten), haben Anspruch auf einen Einkommensfreibetrag von bis zu 190.000 Baht von ihrem Gesamteinkommen.

Der Steuerpflichtige kann die Steuerbefreiung auf eine beliebige Einkommenskategorie anwenden, der Gesamtbetrag der Steuerbefreiung darf jedoch 190.000 Baht nicht überschreiten.

Eine behinderte Person, die 65 Jahre alt oder älter ist, hat nur Anspruch auf einen einmaligen Einkommensfreibetrag von 190.000 Baht.

2. Persönlicher Freibetrag

Der persönliche Freibetrag in Thailand ist ein Steuerfreibetrag, der jedem Steuerzahler unabhängig von seinem Einkommen zusteht. Für Einzelpersonen beträgt der Freibetrag 60.000 Baht pro Jahr. Dieser Betrag wird direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und reduziert die Steuerlast entsprechend.

Zusätzlich können Sie folgende Abzüge geltend machen:

  • 50 Prozent des gesamten Einkommens als Ausgabenabzug
  • Dieser Abzug ist auf maximal 100.000 THB begrenzt
  • Der Rechner setzt automatisch 100.000 THB an

Die Gesamtsumme von 160.000 Baht (60.000 + 100.000) werden automatisch angerechnet.

3. Freibetrag für Ehepartner

Der Freibetrag für Ehepartner in Thailand beträgt bis zu 60.000 Baht pro Jahr. Dieser Steuerfreibetrag kann geltend gemacht werden, wenn die Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und der Ehepartner kein eigenes Einkommen hat. Der Betrag wird direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und trägt zur Reduzierung der Steuerlast bei.

Hinweis: Der Ehepartner darf kein eigenes Einkommen haben, um den vollen Betrag geltend zu machen. Falls der Ehepartner eigenes Einkommen erzielt, wird die Steuer getrennt berechnet, und dieser Freibetrag entfällt.

4. Freibetrag für Kinder

Der Freibetrag für Kinder in Thailand beträgt 30.000 Baht pro Kind und kann für bis zu drei Kinder geltend gemacht werden. Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und reduziert die Steuerlast entsprechend. Voraussetzung ist, dass das Kind finanziell vom Steuerpflichtigen abhängig ist.

Hinweis: Das Kind muss finanziell vom Steuerzahler abhängig sein. Das Kind muss unter 20 Jahre alt sein (oder bis 25 Jahre, wenn es noch studiert). Kinder mit körperlichen oder geistigen Behinderungen können unabhängig vom Alter berücksichtigt werden. Gilt nur für leibliche oder offiziell adoptierte Kinder. Falls beide Eltern steuerpflichtig sind, kann jeder Elternteil jeweils 50 % des Freibetrags ansetzen.

5. Freibetrag für Eltern

Der Freibetrag für Eltern in Thailand beträgt 30.000 Baht pro Elternteil. Dieser Steuerfreibetrag kann geltend gemacht werden, wenn die Eltern älter als 60 Jahre sind, ein jährliches Einkommen von weniger als 30.000 Baht haben und vom Steuerpflichtigen finanziell unterstützt werden. Der Betrag wird direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Hinweis: Die Eltern müssen älter als 60 Jahre sein. Sie dürfen kein Einkommen über 30.000 Baht pro Jahr haben. Der Steuerzahler muss die Eltern finanziell unterstützen. Falls beide Ehepartner ihre Eltern unterstützen, kann jeder den Freibetrag für seine eigenen Eltern ansetzen.

6. Freibetrag für geleistete Sozialversicherungsbeiträge

Der Freibetrag für geleistete Sozialversicherungsbeiträge in Thailand beträgt bis zu 9.000 Baht pro Jahr. Arbeitnehmer können diesen Betrag für ihre Pflichtbeiträge zur thailändischen Sozialversicherung von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Voraussetzung ist, dass die Beiträge tatsächlich gezahlt wurden und durch Belege nachgewiesen werden können.

Hinweis: Nur für gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge an das thailändische Social Security Office (SSO). Beiträge müssen tatsächlich gezahlt und durch Lohnabrechnungen oder Belege nachgewiesen werden. Selbstständige, die freiwillige Beiträge leisten, können diesen Abzug ebenfalls nutzen.

7. Freibetrag zur betrieblichen Altersvorsorge

Der Freibetrag zur betrieblichen Altersvorsorge in Thailand umfasst Beiträge zu einem Provident Fund und beträgt bis zu 15 % des jährlichen Einkommens, maximal jedoch 500.000 Baht pro Jahr. Dieser Betrag kann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, sofern die Beiträge in einen registrierten betrieblichen Vorsorgefonds eingezahlt wurden.

Hinweis: Gilt nur für Beiträge zu einem registrierten Provident Fund (PVD), einem Retirement Mutual Fund (RMF) oder einer ähnlichen Altersvorsorge. Maximal 15 % des Jahreseinkommens dürfen angerechnet werden. Falls mehrere Vorsorgeprodukte genutzt werden, gilt die kombinierte Obergrenze von 500.000 Baht. Beiträge müssen von einer vom thailändischen Finanzministerium anerkannten Institution verwaltet werden.

8. Freibetrag für Beiträge zu Lebensversicherungen

Der Freibetrag für Beiträge zu Lebensversicherungen in Thailand beträgt bis zu 100.000 Baht pro Jahr. Voraussetzung ist, dass die Versicherung eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren hat und bei einer in Thailand registrierten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurde. Die Prämien können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, wenn sie nachweislich gezahlt wurden.

Hinweis: Die Lebensversicherung muss eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren haben. Die Versicherungsgesellschaft muss in Thailand registriert sein. Der Versicherungsnehmer muss selbst die Prämien zahlen. Der kombinierte Höchstbetrag für Lebens- und Krankenversicherungsprämien beträgt 100.000 Baht.

9. Freibetrag für Beiträge zur Krankenversicherung

Der Freibetrag für Beiträge zur Krankenversicherung in Thailand beträgt bis zu 25.000 Baht pro Jahr. Dieser Betrag ist Teil des kombinierten Höchstbetrags von 100.000 Baht für Lebens- und Krankenversicherungsprämien. Der Abzug gilt nur für Prämien, die an eine in Thailand registrierte Versicherungsgesellschaft gezahlt wurden.

Hinweis: Die Versicherung muss von einer in Thailand registrierten Versicherungsgesellschaft angeboten werden. Der Freibetrag ist Teil des kombinierten Limits von 100.000 Baht für Lebens- und Krankenversicherungsprämien. Falls der Steuerzahler auch für die Krankenversicherung seiner Eltern zahlt, kann ein zusätzlicher Abzug gelten.

Lesetipp: Steuern zahlen als Ausländer in Thailand

Die Berechnung gilt für eine einzelne Person. §47a wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Bei der Berechnung werden nur volle Thai Baht berücksichtigt.

Letzte Änderung: 21.02.2025 18:23:01 (Asia/Bangkok)