Strand auf Koh Phangan Thailand
Strand auf Koh Phangan Thailand

Das Rentnervisum in Thailand ist eine beliebte Option für Senioren, die ihren Ruhestand in diesem tropischen Land verbringen möchten. Es ermöglicht älteren Menschen einen längerfristigen Aufenthalt, ohne die Notwendigkeit regelmäßiger Ausreisen oder kurzfristiger Verlängerungen des Visums. Allerdings sind bestimmte finanzielle und altersbezogene Voraussetzungen zu erfüllen, um für dieses Visum in Frage zu kommen.

Thailand ist ein begehrtes Ziel für Rentner aus westlichen Ländern. Das angenehme tropische Klima, die niedrigen Lebenshaltungskosten und die hochwertige, aber erschwingliche Gesundheitsversorgung machen das Land besonders attraktiv für Senioren. Hinzu kommen die weltberühmte thailändische Gastfreundschaft, eine reichhaltige Kultur und eine Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten, von traumhaften Stränden bis hin zu beeindruckenden Berglandschaften.

Nicht zuletzt bietet Thailand mit seiner gut ausgebauten Infrastruktur und den modernen Annehmlichkeiten in den größeren Städten einen komfortablen Lebensstil, der sich harmonisch mit der traditionellen Lebensweise verbindet.

Das Rentnervisum in Thailand ermöglicht es ausländischen Rentnern, sich langfristig im Königreich niederzulassen, ohne regelmäßig neue Visa beantragen zu müssen. Es bietet eine ideale Lösung für diejenigen, die den Ruhestand in Thailand verbringen möchten, und schafft dabei rechtliche Sicherheit für einen dauerhaften Aufenthalt.

Vorab klären wir noch den Unterschied zwischen einem Visum und einer Aufenthaltsgenehmigung: Ein Visum regelt die Einreise und eine Aufenthaltsgenehmigung regelt den Aufenthalt im Land. Auch die Zuständigkeit ist eine andere: Ein Visum bekommt man vom Auswärtigen Amt, während man die Aufenthaltsgenehmigung vom Ministerium für Inneres (Immigration) erhält.

Was ist ein Rentnervisum?

Das Non-Immigrant O Retirement Visum aka Rentnervisum ist speziell für Personen ab 50 Jahren, die entweder eine monatliche Rente von mindestens 65.000 THB (ca. 1.700 Euro) oder ein Vermögen von mindestens 800.000 THB (ca. 20.000 Euro) nachweisen können.

Der Hauptzweck dieses Visums besteht darin, Ausländern, die in Thailand ihren Ruhestand verbringen möchten, einen legalen und sicheren Aufenthaltsstatus zu ermöglichen.

Was unterscheidet das Non-Immigrant O Retirement Visum von anderen Visa-Arten?

Das Non-Immigrant O Retirement Visum bzw. Rentnervisum kann ausschließlich von Personen ab 50 Jahren beantragt werden und zeichnet sich durch einfache Antragsvoraussetzungen aus, insbesondere im Vergleich zu anderen Visa.

Die Hauptanforderung ist der finanzielle Nachweis (Rente oder Vermögen), ohne dass eine Arbeitstätigkeit oder eine Verbindung zu einer thailändischen Person nötig ist.

Was sind die Vor- und Nachteile des Rentnervisums?

Vorteile:

  • Das Rentnervisum ist vergleichsweise einfach zu beantragen und zu verwalten. Im Vergleich zu anderen Arten von Visa ist der bürokratische Aufwand beim Visumsantrag sowie bei der Verlängerung (Extension of Stay) innerhalb Thailands gering.
  • Ein Multiple Re-Entry Permit kann im Land beantragt werden, was es dem Inhaber ermöglicht, Thailand während der Visumsdauer mehrmals zu verlassen und wieder einzureisen.
    Seit Ende 2023 ist das Non-Immigrant O Visum jedoch nur noch als Single Entry für 90 Tage verfügbar. Ein Multiple Entry Visum ist nur noch im Rahmen des Non-Immigrant O-A Long Stay Visums für 365 Tage möglich.

Nachteile:

  • Die Aufenthaltsgenehmigung muss jährlich zu einem festen Datum verlängert werden, zu dem der Inhaber des Visums in Thailand anwesend sein muss.
  • Der finanzielle Nachweis (Rente oder Vermögen) muss ständig erbracht werden, da sonst die Qualifikation für die Verlängerung entfällt. Dies ist besonders wichtig, wenn das monatliche Einkommen als Nachweis dient, da Wechselkursschwankungen zu Problemen führen können.

Voraussetzungen für ein Rentnervisum

Um ein Non-Immigrant O Retirement Visum aka Rentnervisum in Thailand zu beantragen, muss der Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Anforderungen gelten unabhängig davon, ob die Person tatsächlich im Ruhestand ist, weshalb das Visum auch für Personen zugänglich ist, die noch nicht in Rente sind, aber älter als 50 Jahre sind.

Mindestalter

Der Antragsteller muss mindestens 50 Jahre alt sein. Es besteht keine Verpflichtung, bereits Rentner zu sein, solange das Alter erreicht ist.

Finanzielle Anforderungen

Für ein Rentnervisum in Thailand gibt es zwei finanzielle Optionen, die erfüllt werden müssen:

  1. Monatliches Einkommen: Sie müssen nachweisen, dass Sie eine Rente oder ein monatliches Einkommen von mindestens 65.000 THB (ca. 1.700 Euro) erhalten.
  2. Vermögen: Alternativ können Sie ein Vermögen von mindestens 800.000 THB (ca. 20.000 Euro) auf einem thailändischen Bankkonto vorweisen.

Wichtige Details zum Nachweis:

Visumantrag über eVisa
Wenn Sie das Visum über das eVisa-System beantragen, können Sie das Vermögen in Euro auf einem deutschen Konto nachweisen.

Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (Extension of Stay, EoS)
Wenn Sie bereits in Thailand sind und die EoS beantragen, muss der Nachweis über das Vermögen in thailändischen Baht auf einem thailändischen Konto erbracht werden, das auf den Namen des Antragstellers lautet.

Monatlicher Rentennachweis
Der Nachweis des monatlichen Einkommens muss jedes Jahr vor der Beantragung der neuen EoS von einer Auslandsvertretung (z.B. Botschaft oder Konsulat) bestätigt werden. Es reicht eine Bestätigung, dass das Einkommen vorhanden ist – es muss nicht nach Thailand überwiesen werden.

Unterschiede je nach Botschaft:

Deutschland und Österreich: Die Botschaften und Konsulate stellen die erforderlichen Einkommensbescheinigungen für die thailändischen Einwanderungsbehörden aus.

Schweiz: Diese Bestätigung wird von der Schweizer Botschaft in Bangkok ausgestellt, nicht von den Konsulaten. Schweizer Bürger können die Bestätigung jedoch postalisch anfordern.

Es ist wichtig zu beachten, dass es bei verschiedenen Immigrationsbüros in Thailand kleine Unterschiede in der Handhabung geben kann. Es ist sinnvoll, sich bei seinem lokalen Immigrationsbüro im Vorfeld zu informieren.

Gesundheitliche Voraussetzungen für ein Rentnervisum in Thailand

Für das Non-Immigrant O Retirement Visum aka Rentnervisum gibt es keine gesundheitlichen Anforderungen. Es wird weder ein ärztliches Attest noch der Nachweis einer Krankenversicherung verlangt. Dies macht den Antragsprozess unkompliziert, insbesondere für Antragsteller, die lediglich das Non-Immigrant O Visum für ihren Ruhestand beantragen möchten.

Anders verhält es sich bei dem Non-Immigrant O-A Long Stay Visum. Hier sind beim Antrag im eVisa-Programm sehr wohl gesundheitliche Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Ärztliches Attest: Es muss ein Attest eingereicht werden, das bescheinigt, dass der Antragsteller keine ansteckenden oder schwerwiegenden Krankheiten hat, wie zum Beispiel Tuberkulose oder Lepra.
  • Krankenversicherungspflicht: Zusätzlich muss eine Krankenversicherung abgeschlossen und beim Visumantrag hochgeladen werden. Diese Versicherung muss bestimmte Mindestdeckungssummen abdecken, sowohl für ambulante als auch stationäre Behandlungen.

Kosten für das Rentnervisum

Non-Immigrant O Retirement Visum:

  • Visagebühr: 70 Euro für das Visum (Single Entry, gültig für 90 Tage).
  • Servicegebühr FS Consulting: 3.000 THB (ca. 80 Euro), exklusive Visagebühr (für eVisa-Antrag).
    • Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (Extension of Stay, EoS): Gebühr bei der Immigration: 1.900 THB (ca. 50 Euro) für die Verlängerung um 12 Monate.
    • Servicegebühr FS Consulting: Ab 7.500 THB (ca. 200 Euro), inklusive der Immigrationgebühr.

Non-Immigrant O-A Long Stay Visum:

  • Visagebühr: 175 Euro (Multiple Entry, gültig für 365 Tage).
  • Servicegebühr FS Consulting: 3.500 THB (ca. 95 Euro), exklusive Visagebühr (für eVisa-Antrag).
    • Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (EoS): Gebühr bei der Immigration: 1.900 THB (ca. 50 Euro) für die Verlängerung um 12 Monate.
    • Servicegebühr FS Consulting: Ab 7.500 THB, inklusive der Immigrationgebühr.

Wichtiger Hinweis zum Non-Immigrant O-A Long Stay Visum:
Bei der Verlängerung (EoS) des O-A Visums ist eine Krankenversicherung von der TGIA-Liste erforderlich. Beim ursprünglichen eVisa-Antrag kann jedoch auch eine ausländische Krankenversicherung akzeptiert werden. Die TGIA-Liste mit zugelassenen thailändischen Versicherungen finden Sie unter: TGIA-Liste.

Jährliche Kosten für das Rentnervisum

Die Gebühr beim Immigrationsgebühr für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (EoS): 1.900 THB (ca. 50 Euro) für die jährliche Verlängerung des Visums bei der thailändischen Einwanderungsbehörde.

Weitere mögliche Kosten:

  • Bank Statement + Bank Letter of Guarantee: Rund 200-400 THB, abhängig von der jeweiligen Bank. Dies ist erforderlich, wenn das Vermögen als Nachweis verwendet wird. Achtung, die Erstellung kann bis zu 7 Werktage dauern.
  • Beglaubigungskosten für den Rentenbescheid beim Konsulat: Rund 1.400 THB (variabel je nach Nationalität).
  • Re-Entry Permit (Wiedereinreise-Erlaubnis):
    • Single Re-Entry: 1.000 THB (ca. 27 Euro) – Für eine einmalige Wiedereinreise.
    • Multiple Re-Entry: 3.800 THB (ca. 100 Euro) – Für mehrfache Wiedereinreisen während der Gültigkeit des Visums
    • Passbilder: Rund 100-200 THB, bei FS Consulting bereits im Service enthalten.
    • Overstay-Gebühren: Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer wird eine Strafe von 500 THB pro Tag erhoben, bis maximal 20.000 THB.

FS Consulting bietet einen umfassenden One-Stop-Service, der alle diese Dienstleistungen für eine Pauschale von ab 7.500 THB abdeckt. Dies umfasst die Beantragung und Einholung aller erforderlichen Unterlagen für die Visaverlängerung sowie weitere unterstützende Dienstleistungen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Preisliste.

Sollten Sie unseren professionellen Visa-Service in Anspruch nehmen wollen, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf, damit die Fristen eingehalten werden. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.

Benötigte Dokumente für die Verlängerung des Rentnervisums (Extension of Stay):

  • Reisepass im Original: Muss noch mindestens 1 Jahr gültig sein, da die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (EoS) sonst nur bis zum Ablaufdatum des Reisepasses erteilt wird.
  • Antragsformular TM7: Vollständig ausgefüllt und unterschrieben, das Standardformular zur Beantragung der Verlängerung.
  • STM2 Formular: Ebenfalls ausgefüllt und unterschrieben.
  • The Acknowledgment of Penalties for Visa Overstay: Eine Erklärung über die Kenntnis der Strafen bei einem Visum-Overstay, vollständig ausgefüllt.
  • eVisa-Dokument: Falls es sich um den ersten Antrag auf Verlängerung innerhalb Thailands handelt.
  • Mietvertrag oder Unterkunftsbestätigung: Nachweis über den Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Immigrationsbehörde.
  • Thailändisches Bankbuch (Sparbuch): Aktualisiert und in Kopie, falls das Vermögen als Nachweis dient.
  • Bank Letter of Guarantee + Kontoauszüge: Vom Bankbeamten signiert und datiert, ebenfalls bei Vermögensnachweis erforderlich.
  • Renten- bzw. Einkommensbescheid: Falls der Nachweis über das monatliche Einkommen erfolgt, muss dieser Bescheid aktuell und von der zuständigen Botschaft bestätigt sein.
  • TM30: Das Formular zur Meldung der Unterkunft durch den Vermieter. Dieser kleine weiße Zettel sollte im Pass aufgeklebt sein.
  • 2 Passbilder: Ohne Brille, vor einem weißen Hintergrund und in ordentlicher Kleidung.

Zusätzliche Hinweise:

  • Alle Dokumente sollten in sauberen schwarz-weißen Kopien sowie im Original vorliegen. Es kann vorkommen, dass je nach Immigrationsbüro zusätzliche Unterlagen angefordert werden.
  • Tipp für den Besuch im Immigrationsbüro: Erscheinen Sie in angemessener Kleidung (keine Strandkleidung, keine ärmellosen Shirts, feste Schuhe, lange Hose).
  • Behalten Sie stets Geduld und reagieren Sie freundlich auf etwaige Nachforderungen, um Missverständnisse zu vermeiden. Es ist wichtig, den Beamten mit Respekt zu behandeln, um den Prozess reibungslos zu gestalten.

Wo und wie beantragt man das Rentnervisum in Deutschland?

Das Rentnervisum für Thailand kann ausschließlich online über das eVisa-Programm des thailändischen Auswärtigen Amtes (MFA Thailand) beantragt werden. Der Antrag wird vollständig digital abgewickelt, persönliche Vorsprachen oder postalische Anträge sind nicht mehr möglich.

Es gibt keine Ausnahmen, und die Beantragung erfolgt ausschließlich online.

Wichtige Schritte:

  1. Besuchen Sie die Website des eVisa-Programms
  2. Erstellen Sie ein Konto: Registrieren Sie sich auf der Plattform, um Zugang zu den Antragsformularen zu erhalten.
  3. Dokumente hochladen: Laden Sie alle erforderlichen Dokumente in digitaler Form hoch (z.B. Reisepass, Nachweise über Einkommen oder Vermögen, Passfotos).
  4. Antrag einreichen: Nach vollständigem Ausfüllen und Hochladen der Dokumente kann der Antrag online eingereicht werden.
  5. Visa-Bestätigung: Nach der Bearbeitung erhalten Sie die Visa-Bestätigung digital, die Sie bei der Einreise nach Thailand vorlegen.

Zuständigkeitsbereiche für eVisa in DACH:

Deutschland: Abhängig von Ihrem Bundesland erfolgt die Bearbeitung durch die zuständige Vertretung:

(Aufteilung nach Bundesland siehe Grafik)

Österreich: Alle Anträge mit gültiger Meldeadresse in Österreich werden über die Königlich Thailändische Botschaft in Wien abgewickelt.

Schweiz: Antragsteller mit Wohnsitz in der Schweiz reichen ihren Antrag bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Bern ein.

Thailand
Zuständigkeit der thailändischen Botschaft und Konsulate in Deutschland

Wo und wie beantragt man das Visum in Thailand?

Non-Immigrant O Retirement Visum

Dieses Visum kann innerhalb Thailands durch den Prozess des Change of Visatype bei der zuständigen thailändischen Immigrationsbehörde beantragt werden. Hierfür gibt es zwei Wege:

  1. Einreise visafrei oder mit einem Touristenvisum.
  2. Innerhalb der ersten Aufenthaltsdauer können Sie auf das 90-Tage-Non-Immigrant O Retirement Visum wechseln. Nach Erhalt des 90-Tage-Visums können Sie vor Ablauf dieser 90 Tage eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (EoS) für 12 Monate beantragen.

Non-Immigrant O-A Long Stay Visum

Das Non-Immigrant O-A Long Stay Visum kann nicht innerhalb Thailands durch den Change of Visatype beantragt werden. Dieses Visum muss zwingend über das eVisa-Programm des thailändischen Außenministeriums beantragt werden, bevor Sie nach Thailand einreisen.

Gültigkeit des Rentnervisums

Das Non-Immigrant O Retirement Visum aka Rentnervisum hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab dem Ausstellungsdatum. In diesem Zeitraum kann der Inhaber des Visums nach Thailand reisen. Bei der Einreise wird im Pass eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen gestempelt.

Vor Ablauf dieser 90 Tage besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (Extension of Stay, EoS) zu beantragen. Diese Verlängerung hat eine Gültigkeit von 12 Monaten und kann jährlich erneuert werden, solange alle Bedingungen weiterhin erfüllt sind.

Prozess der Verlängerung des Rentnervisums (Extension of Stay)

  1. Ablaufdatum kontrollieren: Überprüfen Sie das Ablaufdatum Ihrer aktuellen EoS (Extension of Stay), um rechtzeitig mit der Verlängerung zu beginnen.
  2. Unterlagen zusammentragen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente wie Reisepass, Nachweise der Bank, Mietvertrag und Passbilder griffbereit haben.
  3. Immigrationsbüro besuchen: Gehen Sie zum zuständigen Immigrationsbüro in Ihrem Wohnbezirk.
  4. Wartenummer ziehen: Ziehen Sie eine Nummer am Schalter und warten Sie, bis Sie aufgerufen werden.
  5. Unterlagen abgeben: Geben Sie Ihre Dokumente zur Überprüfung an den Beamten.
  6. Foto machen lassen: Ein aktuelles Foto wird direkt vor Ort von der Behörde gemacht.
  7. Gebühr entrichten: Zahlen Sie die Antragsgebühr von 1.900 THB.
  8. Reisepass abholen: Holen Sie Ihren Reisepass mit der Verlängerung am darauffolgenden Werktag oder zum vereinbarten Termin ab.

Alternativ können Sie unseren One-Stop-Service nutzen. Sie kommen in unser Büro mit den Unterlagen, wir füllen für Sie im Vorfeld bereits alle Formulare aus, wir machen die Fotos und kümmern uns um die Unterlagen der Bank. Wenden Sie sich an uns, um Zeit und Nerven zu sparen.

Wie oft muss und kann das Rentnervisum verlängert werden?

Das Rentnervisum kann jährlich für weitere 12 Monate verlängert werden. Dieser Prozess bleibt jedes Jahr gleich und ändert sich nicht.

Leben in Thailand mit einem Rentnervisum: Rechte und Pflichten

Rechte

  • Mit dem Non-Immigrant O Retirement Visum hat man das Recht, sich für die im Reisepass gestempelte Dauer (in der Regel 90 Tage, nach Verlängerung 12 Monate) legal in Thailand aufzuhalten.
  • Sofern eine Re-Entry Permit (Wiedereinreise-Erlaubnis) vorliegt, kann man Thailand während der Gültigkeit des Visums problemlos verlassen und wieder einreisen, ohne die Aufenthaltsgenehmigung zu verlieren.

Pflichten

  • Keine Arbeitsaufnahme: Personen mit einem Rentnervisum ist es strengstens untersagt, in Thailand zu arbeiten.
  • 90-Tage-Meldung: Wenn man sich länger als 90 Tage ununterbrochen in Thailand aufhält, muss eine 90-Tage-Meldung (TM47) bei der thailändischen Einwanderungsbehörde erfolgen. Diese Meldung kann persönlich im Immigrationsbüro oder online über das 90-Tage-Meldesystem erfolgen. Bei Ausreise ist keine 90-Tage-Meldung nötig; bei Wiedereinreise beginnt der Zähler neu.
  • Jährliche Verlängerung: Das Visum muss rechtzeitig jährlich verlängert werden (Extension of Stay, EoS). Dabei müssen alle Voraussetzungen, insbesondere der finanzielle Nachweis, weiterhin erfüllt sein.

Kann ich mit einem Rentnervisum arbeiten?

Nein, eine Arbeitsaufnahme ist mit dem Rentnervisum ausdrücklich verboten. Um in Thailand arbeiten zu dürfen, benötigt man eine Arbeitserlaubnis sowie ein entsprechendes Visum (z.B. Non-Immigrant B Visum).

FAQ: Rentnervisum in Thailand

Was ist ein Rentnervisum in Thailand?
Das Non-Immigrant O Retirement Visum ist speziell für Personen ab 50 Jahren, die entweder eine monatliche Rente von mindestens 65.000 THB (ca. 1.700 Euro) oder ein Vermögen von mindestens 800.000 THB (ca. 20.000 Euro) nachweisen können. Es ermöglicht einen langfristigen Aufenthalt ohne die Notwendigkeit regelmäßiger Ausreisen oder kurzfristiger Visumsverlängerungen.

Was sind die Voraussetzungen für ein Rentnervisum?
  • Mindestalter: 50 Jahre oder älter.
  • Finanzielle Anforderungen: Entweder ein monatliches Einkommen von mindestens 65.000 THB oder ein Vermögen von mindestens 800.000 THB.
  • Gesundheitliche Anforderungen: Keine gesundheitlichen Anforderungen, außer bei dem Non-Immigrant O-A Long Stay Visum.

Wie lange ist das Rentnervisum gültig?
Das Visum ist zunächst für 90 Tage gültig. Vor Ablauf dieser Zeit kann es für weitere 12 Monate verlängert werden, was jährlich wiederholt werden kann.

Kann ich mit einem Rentnervisum in Thailand arbeiten?
Nein, mit einem Rentnervisum ist eine Arbeitsaufnahme in Thailand nicht erlaubt. Für eine Arbeitserlaubnis benötigt man ein anderes Visum, z.B. das Non-Immigrant B Visum.

Wie oft muss ich das Rentnervisum verlängern?
Das Visum, genau genommen die Aufenthaltsgenehmigung, muss jährlich verlängert werden. Die Verlängerung kann für weitere 12 Monate beantragt werden, solange die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Dokumente benötige ich für die Verlängerung des Rentnervisums?
  • Reisepass (mindestens 1 Jahr Gültigkeit)
  • Antragsformular TM7
  • STM2 Formular
  • The Acknowledgment of Penalties for Visa Overstay
  • eVisa-Dokument
  • Mietvertrag oder Unterkunftsbestätigung
  • Thailändisches Bankbuch oder Bank Letter of Guarantee + Kontoauszüge
  • Renten- bzw. Einkommensbescheid
  • TM30
  • 2 Passbilder

Welche Kosten sind mit dem Rentnervisum verbunden?
  • Visagebühr: 70 Euro für das Single Entry Visum
  • Servicegebühr FS Consulting: 3.000 THB (ca. 80 Euro) für den eVisa-Antrag
  • Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (EoS): 1.900 THB (ca. 50 Euro)
  • Servicegebühr FS Consulting für EoS: ab 7.500 THB (ca. 200 Euro)
  • Re-Entry Permit: 1.000 THB (Single) oder 3.800 THB (Multiple)

Kann ich Thailand mit einem Rentnervisum verlassen und wieder einreisen?
Ja, aber nur, wenn Sie eine Re-Entry Permit (Erlaubnis zur Wiedereinreise) erworben haben. Ohne dieses Permit verlieren Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung bei Ausreise.

Welche Rechte und Pflichten habe ich mit einem Rentnervisum?
  • Rechte: Legale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen oder 12 Monaten nach Verlängerung.
  • Pflichten: Keine Arbeitsaufnahme, 90-Tage-Meldung bei längerem Aufenthalt, jährliche Verlängerung des Visums bzw. der Aufenthaltsgenehmigung.

Wo und wie beantrage ich das Rentnervisum?
Das Rentnervisum kann ausschließlich online über das eVisa-Programm des thailändischen Auswärtigen Amtes (MFA Thailand) beantragt werden. Der Antrag wird vollständig digital abgewickelt. Oder aber mit einem Change of Visatype, indem man visafrei oder mit einem Touristenvisum einreist und innerhalb der ersten Aufenthaltsdauer auf das 90-Tage-Visum wechselt, um dann eine 12-monatige Verlängerung (EoS) zu beantragen.