Strand auf Koh Phangan Thailand
Strand auf Koh Phangan Thailand

Das Rentnervisum in Thailand ist eine beliebte Option fĂŒr Senioren, die ihren Ruhestand in diesem tropischen Land verbringen möchten. Es ermöglicht Ă€lteren Menschen einen lĂ€ngerfristigen Aufenthalt, ohne die Notwendigkeit regelmĂ€ĂŸiger Ausreisen oder kurzfristiger VerlĂ€ngerungen des Visums. Allerdings sind bestimmte finanzielle und altersbezogene Voraussetzungen zu erfĂŒllen, um fĂŒr dieses Visum in Frage zu kommen.

Thailand ist ein begehrtes Ziel fĂŒr Rentner aus westlichen LĂ€ndern. Das angenehme tropische Klima, die niedrigen Lebenshaltungskosten und die hochwertige, aber erschwingliche Gesundheitsversorgung machen das Land besonders attraktiv fĂŒr Senioren. Hinzu kommen die weltberĂŒhmte thailĂ€ndische Gastfreundschaft, eine reichhaltige Kultur und eine Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten, von traumhaften StrĂ€nden bis hin zu beeindruckenden Berglandschaften.

Nicht zuletzt bietet Thailand mit seiner gut ausgebauten Infrastruktur und den modernen Annehmlichkeiten in den grĂ¶ĂŸeren StĂ€dten einen komfortablen Lebensstil, der sich harmonisch mit der traditionellen Lebensweise verbindet.

Das Rentnervisum in Thailand ermöglicht es auslĂ€ndischen Rentnern, sich langfristig im Königreich niederzulassen, ohne regelmĂ€ĂŸig neue Visa beantragen zu mĂŒssen. Es bietet eine ideale Lösung fĂŒr diejenigen, die den Ruhestand in Thailand verbringen möchten, und schafft dabei rechtliche Sicherheit fĂŒr einen dauerhaften Aufenthalt.

Vorab klĂ€ren wir noch den Unterschied zwischen einem Visum und einer Aufenthaltsgenehmigung: Ein Visum regelt die Einreise und eine Aufenthaltsgenehmigung regelt den Aufenthalt im Land. Auch die ZustĂ€ndigkeit ist eine andere: Ein Visum bekommt man vom AuswĂ€rtigen Amt, wĂ€hrend man die Aufenthaltsgenehmigung vom Ministerium fĂŒr Inneres (Immigration) erhĂ€lt.

Beachten Sie, dass Sie fĂŒr die Einreise wieder das TM6-Einreiseformular benötigen. Wir haben fĂŒr das AusfĂŒllen des Formulars einen Leitfaden TM6-Einreiseformular auf Deutsch erstellt.

Was ist ein Rentnervisum?

Das Non-Immigrant O Retirement Visum aka Rentnervisum ist speziell fĂŒr Personen ab 50 Jahren, die entweder eine monatliche Rente von mindestens 65.000 THB (ca. 1.700 Euro) oder ein Vermögen von mindestens 800.000 THB (ca. 20.000 Euro) nachweisen können.

Der Hauptzweck dieses Visums besteht darin, AuslÀndern, die in Thailand ihren Ruhestand verbringen möchten, einen legalen und sicheren Aufenthaltsstatus zu ermöglichen.

Was unterscheidet das Non-Immigrant O Retirement Visum von anderen Visa-Arten?

Das Non-Immigrant O Retirement Visum bzw. Rentnervisum kann ausschließlich von Personen ab 50 Jahren beantragt werden und zeichnet sich durch einfache Antragsvoraussetzungen aus, insbesondere im Vergleich zu anderen Visa.

Die Hauptanforderung ist der finanzielle Nachweis (Rente oder Vermögen), ohne dass eine ArbeitstÀtigkeit oder eine Verbindung zu einer thailÀndischen Person nötig ist.

Was sind die Vor- und Nachteile des Rentnervisums?

Vorteile:

  • Das Rentnervisum ist vergleichsweise einfach zu beantragen und zu verwalten. Im Vergleich zu anderen Arten von Visa ist der bĂŒrokratische Aufwand beim Visumsantrag sowie bei der VerlĂ€ngerung (Extension of Stay) innerhalb Thailands gering.
  • Ein Multiple Re-Entry Permit kann im Land beantragt werden, was es dem Inhaber ermöglicht, Thailand wĂ€hrend der Visumsdauer mehrmals zu verlassen und wieder einzureisen.
    Seit Ende 2023 ist das Non-Immigrant O Visum jedoch nur noch als Single Entry fĂŒr 90 Tage verfĂŒgbar. Ein Multiple Entry Visum ist nur noch im Rahmen des Non-Immigrant O-A Long Stay Visums fĂŒr 365 Tage möglich.

Nachteile:

  • Die Aufenthaltsgenehmigung muss jĂ€hrlich zu einem festen Datum verlĂ€ngert werden, zu dem der Inhaber des Visums in Thailand anwesend sein muss.
  • Der finanzielle Nachweis (Rente oder Vermögen) muss stĂ€ndig erbracht werden, da sonst die Qualifikation fĂŒr die VerlĂ€ngerung entfĂ€llt. Dies ist besonders wichtig, wenn das monatliche Einkommen als Nachweis dient, da Wechselkursschwankungen zu Problemen fĂŒhren können.

Voraussetzungen fĂŒr ein Rentnervisum

Um ein Non-Immigrant O Retirement Visum aka Rentnervisum in Thailand zu beantragen, muss der Antragsteller bestimmte Kriterien erfĂŒllen. Diese Anforderungen gelten unabhĂ€ngig davon, ob die Person tatsĂ€chlich im Ruhestand ist, weshalb das Visum auch fĂŒr Personen zugĂ€nglich ist, die noch nicht in Rente sind, aber Ă€lter als 50 Jahre sind.

Mindestalter

Der Antragsteller muss mindestens 50 Jahre alt sein. Es besteht keine Verpflichtung, bereits Rentner zu sein, solange das Alter erreicht ist.

Finanzielle Anforderungen

FĂŒr ein Rentnervisum in Thailand gibt es zwei finanzielle Optionen, die erfĂŒllt werden mĂŒssen:

  1. Monatliches Einkommen: Sie mĂŒssen nachweisen, dass Sie eine Rente oder ein monatliches Einkommen von mindestens 65.000 THB (ca. 1.700 Euro) erhalten.
  2. Vermögen: Alternativ können Sie ein Vermögen von mindestens 800.000 THB (ca. 20.000 Euro) auf einem thailÀndischen Bankkonto vorweisen.

Wichtige Details zum Nachweis:

Visumantrag ĂŒber eVisa
Wenn Sie das Visum ĂŒber das eVisa-System beantragen, können Sie das Vermögen in Euro auf einem deutschen Konto nachweisen.

VerlÀngerung der Aufenthaltsgenehmigung (Extension of Stay, EoS)
Wenn Sie bereits in Thailand sind und die EoS beantragen, muss der Nachweis ĂŒber das Vermögen in thailĂ€ndischen Baht auf einem thailĂ€ndischen Konto erbracht werden, das auf den Namen des Antragstellers lautet.

Monatlicher Rentennachweis
Der Nachweis des monatlichen Einkommens muss jedes Jahr vor der Beantragung der neuen EoS von einer Auslandsvertretung (z.B. Botschaft oder Konsulat) bestĂ€tigt werden. Es reicht eine BestĂ€tigung, dass das Einkommen vorhanden ist – es muss nicht nach Thailand ĂŒberwiesen werden.

Unterschiede je nach Botschaft:

Deutschland und Österreich: Die Botschaften und Konsulate stellen die erforderlichen Einkommensbescheinigungen fĂŒr die thailĂ€ndischen Einwanderungsbehörden aus.

Schweiz: Diese BestĂ€tigung wird von der Schweizer Botschaft in Bangkok ausgestellt, nicht von den Konsulaten. Schweizer BĂŒrger können die BestĂ€tigung jedoch postalisch anfordern.

Es ist wichtig zu beachten, dass es bei verschiedenen ImmigrationsbĂŒros in Thailand kleine Unterschiede in der Handhabung geben kann. Es ist sinnvoll, sich bei seinem lokalen ImmigrationsbĂŒro im Vorfeld zu informieren.

Praktische Hinweise & Risiken beim finanziellen Nachweis

Bei der ErfĂŒllung der finanziellen Voraussetzungen sind folgende kritische Aspekte zu beachten, um Probleme bei der Beantragung oder VerlĂ€ngerung zu vermeiden:

  1. Steuerpflicht auf ZinsertrĂ€ge (neu seit 2024): Falls Sie den Vermögensnachweis ĂŒber ein thailĂ€ndisches Bankkonto (800.000 THB) erbringen, unterliegen ZinsertrĂ€ge seit 2024 der thailĂ€ndischen Quellensteuer. Auch fĂŒr Deutsche gilt: GemĂ€ĂŸ §45 DBA Thailand-D/A/CH sind diese ErtrĂ€ge in Thailand steuerpflichtig, sofern sie aus thailĂ€ndischen Instituten stammen.
  2. Wechselkursrisiko bei Rentennachweis: Der Nachweis eines monatlichen Einkommens (65.000 THB) ist wÀhrungsabhÀngig. Sinkt der Euro/THB-Kurs, kann Ihre Rente unter die Mindestgrenze fallen. Planen Sie einen Puffer ein (z. B. 1.800 Euro statt 1.700) oder wechseln Sie zum Vermögensnachweis.
  3. Dokumenten-GĂŒltigkeit:
    • BankbestĂ€tigung (Letter of Guarantee): Muss max. 1 bis 2 Tage alt sein bei Einreichung in der Immigration.
    • Rentenbescheinigung (BotschaftsbestĂ€tigung): Darf nicht Ă€lter als 6 Monate sein. Praxistipp: Holen Sie den Bankbrief erst am Vortag der VerlĂ€ngerung

Gesundheitliche Voraussetzungen fĂŒr ein Rentnervisum in Thailand

FĂŒr das Non-Immigrant O Retirement Visum aka Rentnervisum gibt es keine gesundheitlichen Anforderungen. Es wird weder ein Ă€rztliches Attest noch der Nachweis einer Krankenversicherung verlangt. Dies macht den Antragsprozess unkompliziert, insbesondere fĂŒr Antragsteller, die lediglich das Non-Immigrant O Visum fĂŒr ihren Ruhestand beantragen möchten.

Anders verhĂ€lt es sich bei dem Non-Immigrant O-A Long Stay Visum. Hier sind beim Antrag im eVisa-Programm sehr wohl gesundheitliche Voraussetzungen zu erfĂŒllen:

  • Ärztliches Attest: Es muss ein Attest eingereicht werden, das bescheinigt, dass der Antragsteller keine ansteckenden oder schwerwiegenden Krankheiten hat, wie zum Beispiel Tuberkulose oder Lepra.
  • Krankenversicherungspflicht: ZusĂ€tzlich muss eine Krankenversicherung abgeschlossen und beim Visumantrag hochgeladen werden. Diese Versicherung muss bestimmte Mindestdeckungssummen abdecken, sowohl fĂŒr ambulante als auch stationĂ€re Behandlungen.

Kosten fĂŒr das Rentnervisum

Non-Immigrant O Retirement Visum:

  • VisagebĂŒhr: 70 Euro fĂŒr das Visum (Single Entry, gĂŒltig fĂŒr 90 Tage).
  • ServicegebĂŒhr FS Consulting: 3.000 THB (ca. 80 Euro), exklusive VisagebĂŒhr (fĂŒr eVisa-Antrag).
    • VerlĂ€ngerung der Aufenthaltsgenehmigung (Extension of Stay, EoS): GebĂŒhr bei der Immigration: 1.900 THB (ca. 50 Euro) fĂŒr die VerlĂ€ngerung um 12 Monate.
    • ServicegebĂŒhr FS Consulting: Ab 7.500 THB (ca. 200 Euro), inklusive der ImmigrationgebĂŒhr.

Non-Immigrant O-A Long Stay Visum:

  • VisagebĂŒhr: 175 Euro (Multi-Entry-Visum, gĂŒltig fĂŒr 365 Tage).
  • ServicegebĂŒhr FS Consulting: 3.500 THB (ca. 95 Euro), exklusive VisagebĂŒhr (fĂŒr eVisa-Antrag).
    • VerlĂ€ngerung der Aufenthaltsgenehmigung (EoS): GebĂŒhr bei der Immigration: 1.900 THB (ca. 50 Euro) fĂŒr die VerlĂ€ngerung um 12 Monate.
    • ServicegebĂŒhr FS Consulting: Ab 7.500 THB, inklusive der ImmigrationgebĂŒhr.

Wichtiger Hinweis zum Non-Immigrant O-A Long Stay Visum:
Bei der VerlĂ€ngerung (EoS) des O-A Visums ist eine Krankenversicherung von der TGIA-Liste erforderlich. Beim ursprĂŒnglichen eVisa-Antrag kann jedoch auch eine auslĂ€ndische Krankenversicherung akzeptiert werden. Die TGIA-Liste mit zugelassenen thailĂ€ndischen Versicherungen finden Sie unter: TGIA-Liste.

JĂ€hrliche Kosten fĂŒr das Rentnervisum

Die GebĂŒhr beim ImmigrationsgebĂŒhr fĂŒr die VerlĂ€ngerung der Aufenthaltsgenehmigung (EoS): 1.900 THB (ca. 50 Euro) fĂŒr die jĂ€hrliche VerlĂ€ngerung des Visums bei der thailĂ€ndischen Einwanderungsbehörde.

Weitere mögliche Kosten:

  • Bank Statement + Bank Letter of Guarantee: Rund 200-400 THB, abhĂ€ngig von der jeweiligen Bank. Dies ist erforderlich, wenn das Vermögen als Nachweis verwendet wird. Achtung, die Erstellung kann bis zu 7 Werktage dauern.
  • Beglaubigungskosten fĂŒr den Rentenbescheid beim Konsulat: Rund 1.400 THB (variabel je nach NationalitĂ€t).
  • Re-Entry Permit (Wiedereinreise-Erlaubnis):
    • Single Re-Entry: 1.000 THB (ca. 27 Euro) – FĂŒr eine einmalige Wiedereinreise.
    • Multiple Re-Entry: 3.800 THB (ca. 100 Euro) – FĂŒr mehrfache Wiedereinreisen wĂ€hrend der GĂŒltigkeit des Visums
    • Passbilder: Rund 100-200 THB, bei FS Consulting bereits im Service enthalten.
    • Overstay-GebĂŒhren: Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer wird eine Strafe von 500 THB pro Tag erhoben, bis maximal 20.000 THB.

FS Consulting bietet einen umfassenden One-Stop-Service, der alle diese Dienstleistungen fĂŒr eine Pauschale von ab 7.500 THB abdeckt. Dies umfasst die Beantragung und Einholung aller erforderlichen Unterlagen fĂŒr die VisaverlĂ€ngerung sowie weitere unterstĂŒtzende Dienstleistungen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Preisliste.

Sollten Sie unseren professionellen Visa-Service in Anspruch nehmen wollen, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf, damit die Fristen eingehalten werden. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.

Benötigte Dokumente fĂŒr die VerlĂ€ngerung des Rentnervisums (Extension of Stay):

  • Reisepass im Original: Muss noch mindestens 1 Jahr gĂŒltig sein, da die VerlĂ€ngerung der Aufenthaltsgenehmigung (EoS) sonst nur bis zum Ablaufdatum des Reisepasses erteilt wird. Sollte dies nicht zutreffen, wird bei die Aufenthaltsdauer auf die PassgĂŒltigkeit gekĂŒrzt.
  • Antragsformular TM7: VollstĂ€ndig ausgefĂŒllt und unterschrieben, das Standardformular zur Beantragung der VerlĂ€ngerung.
  • STM2 Formular: Ebenfalls ausgefĂŒllt und unterschrieben.
  • The Acknowledgment of Penalties for Visa Overstay: Eine ErklĂ€rung ĂŒber die Kenntnis der Strafen bei einem Visum-Overstay, vollstĂ€ndig ausgefĂŒllt.
  • eVisa-Dokument: Falls es sich um den ersten Antrag auf VerlĂ€ngerung innerhalb Thailands handelt.
  • Mietvertrag oder UnterkunftsbestĂ€tigung: Nachweis ĂŒber den Wohnsitz im ZustĂ€ndigkeitsbereich der örtlichen Immigrationsbehörde.
  • ThailĂ€ndisches Bankbuch (Sparbuch): Aktualisiert und in Kopie, falls das Vermögen als Nachweis dient.
  • Bank Letter of Guarantee + KontoauszĂŒge: Vom Bankbeamten signiert und datiert, ebenfalls bei Vermögensnachweis erforderlich.
  • Renten- bzw. Einkommensbescheid: Falls der Nachweis ĂŒber das monatliche Einkommen erfolgt, muss dieser Bescheid aktuell und von der zustĂ€ndigen Botschaft bestĂ€tigt sein.
  • TM30: Das Formular zur Meldung der Unterkunft durch den Vermieter. Dieser kleine weiße Zettel sollte im Pass aufgeklebt sein.
  • 2 Passbilder: Ohne Brille, vor einem weißen Hintergrund und in ordentlicher Kleidung.

ZusÀtzliche Hinweise:

  • Alle Dokumente sollten in sauberen schwarz-weißen Kopien sowie im Original vorliegen. Es kann vorkommen, dass je nach ImmigrationsbĂŒro zusĂ€tzliche Unterlagen angefordert werden.
  • Tipp fĂŒr den Besuch im ImmigrationsbĂŒro: Erscheinen Sie in angemessener Kleidung (keine Strandkleidung, keine Ă€rmellosen Shirts, feste Schuhe, lange Hose).
  • Behalten Sie stets Geduld und reagieren Sie freundlich auf etwaige Nachforderungen, um MissverstĂ€ndnisse zu vermeiden. Es ist wichtig, den Beamten mit Respekt zu behandeln, um den Prozess reibungslos zu gestalten.

Wo und wie beantragt man das Rentnervisum in Deutschland?

Das Rentnervisum fĂŒr Thailand kann ausschließlich online ĂŒber das eVisa-Programm des thailĂ€ndischen AuswĂ€rtigen Amtes (MFA Thailand) beantragt werden. Der Antrag wird vollstĂ€ndig digital abgewickelt, persönliche Vorsprachen oder postalische AntrĂ€ge sind nicht mehr möglich.

Es gibt keine Ausnahmen, und die Beantragung erfolgt ausschließlich online.

Wichtige Schritte:

  1. Besuchen Sie die Website des eVisa-Programms
  2. Erstellen Sie ein Konto: Registrieren Sie sich auf der Plattform, um Zugang zu den Antragsformularen zu erhalten.
  3. Dokumente hochladen: Laden Sie alle erforderlichen Dokumente in digitaler Form hoch (z.B. Reisepass, Nachweise ĂŒber Einkommen oder Vermögen, Passfotos).
  4. Antrag einreichen: Nach vollstĂ€ndigem AusfĂŒllen und Hochladen der Dokumente kann der Antrag online eingereicht werden.
  5. Visa-BestÀtigung: Nach der Bearbeitung erhalten Sie die Visa-BestÀtigung digital, die Sie bei der Einreise nach Thailand vorlegen.

ZustĂ€ndigkeitsbereiche fĂŒr eVisa in DACH:

Deutschland: AbhÀngig von Ihrem Bundesland erfolgt die Bearbeitung durch die zustÀndige Vertretung:

(Aufteilung nach Bundesland siehe Grafik)

Österreich: Alle AntrĂ€ge mit gĂŒltiger Meldeadresse in Österreich werden ĂŒber die Königlich ThailĂ€ndische Botschaft in Wien abgewickelt.

Schweiz: Antragsteller mit Wohnsitz in der Schweiz reichen ihren Antrag bei der Königlich ThailÀndischen Botschaft in Bern ein.

Thailand
ZustÀndigkeit der thailÀndischen Botschaft und Konsulate in Deutschland

Wo und wie beantragt man das Visum in Thailand?

Non-Immigrant O Retirement Visum

Dieses Visum kann innerhalb Thailands durch den Prozess des Change of Visatype bei der zustĂ€ndigen thailĂ€ndischen Immigrationsbehörde beantragt werden. HierfĂŒr gibt es zwei Wege:

  1. Einreise visafrei oder mit einem Touristenvisum.
  2. Innerhalb der ersten Aufenthaltsdauer können Sie auf das 90-Tage-Non-Immigrant O Retirement Visum wechseln. Nach Erhalt des 90-Tage-Visums können Sie vor Ablauf dieser 90 Tage eine VerlĂ€ngerung der Aufenthaltsgenehmigung (EoS) fĂŒr 12 Monate beantragen.

Der Wechsel von einem Touristenvisum zum Non-O Retirement Visum erfordert mindestens 15–21 Tage Restaufenthalt auf dem aktuellen Visum.

Non-Immigrant O-A Long Stay Visum

Das Non-Immigrant O-A Long Stay Visum kann nicht innerhalb Thailands durch den Change of Visatype beantragt werden. Dieses Visum muss zwingend ĂŒber das eVisa-Programm des thailĂ€ndischen Außenministeriums beantragt werden, bevor Sie nach Thailand einreisen.

GĂŒltigkeit des Rentnervisums

Das Non-Immigrant O Retirement Visum aka Rentnervisum hat eine GĂŒltigkeit von 3 Monaten ab dem Ausstellungsdatum. In diesem Zeitraum kann der Inhaber des Visums nach Thailand reisen. Bei der Einreise wird im Pass eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen gestempelt.

Vor Ablauf dieser 90 Tage besteht die Möglichkeit, eine VerlĂ€ngerung der Aufenthaltsgenehmigung (Extension of Stay, EoS) zu beantragen. Diese VerlĂ€ngerung hat eine GĂŒltigkeit von 12 Monaten und kann jĂ€hrlich erneuert werden, solange alle Bedingungen weiterhin erfĂŒllt sind.

Prozess der VerlÀngerung des Rentnervisums (Extension of Stay)

  1. Ablaufdatum kontrollieren: ÜberprĂŒfen Sie das Ablaufdatum Ihrer aktuellen EoS (Extension of Stay), um rechtzeitig mit der VerlĂ€ngerung zu beginnen.
  2. Unterlagen zusammentragen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente wie Reisepass, Nachweise der Bank, Mietvertrag und Passbilder griffbereit haben.
  3. ImmigrationsbĂŒro besuchen: Gehen Sie zum zustĂ€ndigen ImmigrationsbĂŒro in Ihrem Wohnbezirk.
  4. Wartenummer ziehen: Ziehen Sie eine Nummer am Schalter und warten Sie, bis Sie aufgerufen werden.
  5. Unterlagen abgeben: Geben Sie Ihre Dokumente zur ÜberprĂŒfung an den Beamten.
  6. Foto machen lassen: Ein aktuelles Foto wird direkt vor Ort von der Behörde gemacht.
  7. GebĂŒhr entrichten: Zahlen Sie die AntragsgebĂŒhr von 1.900 THB.
  8. Reisepass abholen: Holen Sie Ihren Reisepass mit der VerlÀngerung am darauffolgenden Werktag oder zum vereinbarten Termin ab.

Alternativ können Sie unseren One-Stop-Service nutzen. Sie kommen in unser BĂŒro mit den Unterlagen, wir fĂŒllen fĂŒr Sie im Vorfeld bereits alle Formulare aus, wir machen die Fotos und kĂŒmmern uns um die Unterlagen der Bank. Wenden Sie sich an uns, um Zeit und Nerven zu sparen.

Wie oft muss und kann das Rentnervisum verlÀngert werden?

Das Rentnervisum kann jĂ€hrlich fĂŒr weitere 12 Monate verlĂ€ngert werden. Dieser Prozess bleibt jedes Jahr gleich und Ă€ndert sich nicht.

Leben in Thailand mit einem Rentnervisum: Rechte und Pflichten

Rechte

  • Mit dem Non-Immigrant O Retirement Visum hat man das Recht, sich fĂŒr die im Reisepass gestempelte Dauer (in der Regel 90 Tage, nach VerlĂ€ngerung 12 Monate) legal in Thailand aufzuhalten.
  • Sofern eine Re-Entry Permit (Wiedereinreise-Erlaubnis) vorliegt, kann man Thailand wĂ€hrend der GĂŒltigkeit des Visums problemlos verlassen und wieder einreisen, ohne die Aufenthaltsgenehmigung zu verlieren.

Pflichten

  • Keine Arbeitsaufnahme: Personen mit einem Rentnervisum ist es strengstens untersagt, in Thailand zu arbeiten.
  • 90-Tage-Meldung: Wenn man sich lĂ€nger als 90 Tage ununterbrochen in Thailand aufhĂ€lt, muss eine 90-Tage-Meldung (TM47) bei der thailĂ€ndischen Einwanderungsbehörde erfolgen. Diese Meldung kann persönlich im ImmigrationsbĂŒro, per App, per Post, durch einen BevollmĂ€chtigten erfolgen oder online ĂŒber das 90-Tage-Meldesystem erfolgen. Bei Ausreise ist keine 90-Tage-Meldung nötig. Bei Wiedereinreise beginnt der ZĂ€hler neu.
  • JĂ€hrliche VerlĂ€ngerung: Das Visum muss rechtzeitig jĂ€hrlich verlĂ€ngert werden (Extension of Stay, EoS). Dabei mĂŒssen alle Voraussetzungen, insbesondere der finanzielle Nachweis, weiterhin erfĂŒllt sein.

Kann ich mit einem Rentnervisum arbeiten?

Nein, eine Arbeitsaufnahme ist mit dem Rentnervisum ausdrĂŒcklich verboten. Um in Thailand arbeiten zu dĂŒrfen, benötigt man eine Arbeitserlaubnis sowie ein entsprechendes Visum (z.B. Non-Immigrant B Visum).

FAQ: Rentnervisum in Thailand

Was ist ein Rentnervisum in Thailand?
Das Non-Immigrant O Retirement Visum ist speziell fĂŒr Personen ab 50 Jahren, die entweder eine monatliche Rente von mindestens 65.000 THB (ca. 1.700 Euro) netto oder ein Vermögen von mindestens 800.000 THB (ca. 20.000 Euro) nachweisen können. Es ermöglicht einen langfristigen Aufenthalt ohne die Notwendigkeit regelmĂ€ĂŸiger Ausreisen oder kurzfristiger VisumsverlĂ€ngerungen.

Was sind die Voraussetzungen fĂŒr ein Rentnervisum?
  • Mindestalter: 50 Jahre oder Ă€lter.
  • Finanzielle Anforderungen: Entweder ein monatliches Einkommen von mindestens 65.000 THB oder ein Vermögen von mindestens 800.000 THB.
  • Gesundheitliche Anforderungen: Keine gesundheitlichen Anforderungen, außer bei dem Non-Immigrant O-A Long Stay Visum.

Wie lange ist das Rentnervisum gĂŒltig?
Das Visum ist zunĂ€chst fĂŒr 90 Tage gĂŒltig. Vor Ablauf dieser Zeit kann es fĂŒr weitere 12 Monate verlĂ€ngert werden, was jĂ€hrlich wiederholt werden kann.

Kann ich mit einem Rentnervisum in Thailand arbeiten?
Nein, mit einem Rentnervisum ist eine Arbeitsaufnahme in Thailand nicht erlaubt. FĂŒr eine Arbeitserlaubnis benötigt man ein anderes Visum, z.B. das Non-Immigrant B Visum.

Wie oft muss ich das Rentnervisum verlÀngern?
Das Visum, genau genommen die Aufenthaltsgenehmigung, muss jĂ€hrlich verlĂ€ngert werden. Die VerlĂ€ngerung kann fĂŒr weitere 12 Monate beantragt werden, solange die finanziellen Voraussetzungen erfĂŒllt sind.

Welche Dokumente benötige ich fĂŒr die VerlĂ€ngerung des Rentnervisums?
  • Reisepass (mindestens 1 Jahr GĂŒltigkeit)
  • Antragsformular TM7
  • STM2 Formular
  • The Acknowledgment of Penalties for Visa Overstay
  • eVisa-Dokument
  • Mietvertrag oder UnterkunftsbestĂ€tigung
  • ThailĂ€ndisches Bankbuch oder Bank Letter of Guarantee + KontoauszĂŒge
  • Renten- bzw. Einkommensbescheid
  • TM30
  • 2 Passbilder

Welche Kosten sind mit dem Rentnervisum verbunden?
  • VisagebĂŒhr: 70 Euro fĂŒr das Single Entry Visum
  • ServicegebĂŒhr FS Consulting: 3.000 THB (ca. 80 Euro) fĂŒr den eVisa-Antrag
  • VerlĂ€ngerung der Aufenthaltsgenehmigung (EoS): 1.900 THB (ca. 50 Euro)
  • ServicegebĂŒhr FS Consulting fĂŒr EoS: ab 7.500 THB (ca. 200 Euro)
  • Re-Entry Permit: 1.000 THB (Single) oder 3.800 THB (Multiple)

Kann ich Thailand mit einem Rentnervisum verlassen und wieder einreisen?
Ja, aber nur, wenn Sie eine Re-Entry Permit (Erlaubnis zur Wiedereinreise) erworben haben. Ohne dieses Permit verlieren Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung bei Ausreise.

Welche Rechte und Pflichten habe ich mit einem Rentnervisum?
  • Rechte: Legale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen oder 12 Monaten nach VerlĂ€ngerung.
  • Pflichten: Keine Arbeitsaufnahme, 90-Tage-Meldung bei lĂ€ngerem Aufenthalt, jĂ€hrliche VerlĂ€ngerung des Visums bzw. der Aufenthaltsgenehmigung.

Wo und wie beantrage ich das Rentnervisum?
Das Rentnervisum kann ausschließlich online ĂŒber das eVisa-Programm des thailĂ€ndischen AuswĂ€rtigen Amtes (MFA Thailand) beantragt werden. Der Antrag wird vollstĂ€ndig digital abgewickelt. Oder aber mit einem Change of Visatype, indem man visafrei oder mit einem Touristenvisum einreist und innerhalb der ersten Aufenthaltsdauer auf das 90-Tage-Visum wechselt, um dann eine 12-monatige VerlĂ€ngerung (EoS) zu beantragen.

Welche Dokumente benötige ich fĂŒr die VerlĂ€ngerung des Rentnervisums?
FĂŒr die VerlĂ€ngerung des Rentnervisums benötigen Sie einen Reisepass mit mindestens einem Jahr GĂŒltigkeit, das Antragsformular TM7, das STM2-Formular, das Dokument „The Acknowledgment of Penalties for Visa Overstay“, das eVisa-Dokument sowie einen Mietvertrag oder eine UnterkunftsbestĂ€tigung. ZusĂ€tzlich ist ein thailĂ€ndisches Bankbuch oder ein Bank Letter of Guarantee mit aktuellen KontoauszĂŒgen erforderlich. Dabei darf die BankbestĂ€tigung höchstens ein bis zwei Tage alt sein. Außerdem wird ein Renten- oder Einkommensbescheid verlangt, der nicht Ă€lter als sechs Monate sein darf. Ebenfalls notwendig sind das TM30-Formular und zwei aktuelle Passbilder.

Gibt es versteckte Risiken beim Rentnervisum?
Ja, es gibt einige Risiken, auf die Sie achten sollten. Beim Rentennachweis besteht ein Wechselkursrisiko, denn ein Kurseinbruch Ihrer HeimatwĂ€hrung kann dazu fĂŒhren, dass Ihre monatliche Rente unter die erforderlichen 65.000 THB fĂ€llt. Zudem sind seit 2024 ZinsertrĂ€ge auf thailĂ€ndischen Bankkonten steuerpflichtig, was insbesondere den Vermögensnachweis betrifft. Schließlich verfallen wichtige Dokumente wie die BankbestĂ€tigung bereits nach 48 Stunden und Rentenbescheinigungen nach sechs Monaten, was eine sorgfĂ€ltige Planung erfordert.