Die Beantragung eines Schengenvisums stellt für Reisende aus Nicht-EU-Ländern, die nicht visafrei in den Schengenraum einreisen dürfen, eine komplexe und zeitintensive Herausforderung dar. Ein Schengenvisum ermöglicht die uneingeschränkte Bewegung innerhalb von 27 europäischen Ländern ohne weitere Einreisebeschränkungen. Es ist zu beachten, dass der Schengenraum und die Europäische Union nicht identisch sind; beispielsweise ist die Schweiz ein Mitglied des Schengenraum, aber kein EU-Mitglied.

Je nach Reisezweck, ob touristisch, geschäftlich oder familiär, stehen verschiedene Arten von Schengenvisa zur Verfügung. Besonders für Reisende aus Thailand ist ein Visum für die Einreise in den Schengenraum obligatorisch. Zur Gewährleistung einer reibungslosen Antragsbearbeitung sollten die erforderlichen Dokumente, wie der Reisepass, das ausgefüllte Antragsformular, ein detaillierter Reiseplan und ein Nachweis über finanzielle Mittel, frühzeitig zusammengestellt werden.

Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern, daher wird empfohlen, das Visum mindestens drei Monate vor der geplanten Reise zu beantragen. Eine gründliche Vorbereitung und das strikte Einhalten der Vorgaben für die Antragstellung sind entscheidend, um Verzögerungen zu vermeiden und die Reiseplanung sorgenfrei zu gestalten.

FS Consulting ist ein vertrauensvoller Ansprechpartner und Dienstleister in diesem Prozess.

Was ist ein Schengenvisum und wofür wird es benötigt?

Ein Schengenvisum — auch als Schengenvisa bekannt — ist ein Reisedokument, das es dem Inhaber ermöglicht, in den sogenannten Schengenraum einzureisen und sich dort für einen begrenzten Zeitraum frei zu bewegen.

Der Schengenraum umfasst 27 europäische Länder, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben, welches den freien Personenverkehr zwischen diesen Staaten ermöglicht.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Schengenraum nicht mit der Europäischen Union gleichzusetzen ist, da einige Schengenstaaten, wie beispielsweise die Schweiz, nicht zur EU gehören.

Das Schengenvisum wird benötigt, wenn Personen aus visumspflichtigen Ländern in einen der Schengenstaaten einreisen möchten, sei es für touristische, geschäftliche oder andere kurzfristige Aufenthalte.

Mit einem Schengenvisum können Reisende die Außengrenzen des Schengenraums passieren und sich innerhalb dieses Gebiets ohne weitere Grenzkontrollen bewegen. Es regelt die Einreise an den äußeren Land-, See- oder Luftgrenzen, wie zum Beispiel an
Flughäfen.

Alle Schengenstaaten in Europa
Die Staaten des Schengenabkommens in Europa. © FS Consulting

Welche Länder gehören zum Schengenraum?

Diese 27 Länder sind die sogenannten Schengenstaaten:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechien sowie Ungarn.

Welche Arten von Schengenvisa gibt es und für welche Zwecke können sie genutzt werden?

Es gibt zwei Hauptkategorien von Visa, die für Reisen in den Schengenraum relevant sind: das Schengenvisum und das nationale Visum. Beide Visa haben unterschiedliche Zwecke und Geltungsdauer und sind daher für verschiedene Reisezwecke vorgesehen.

Schengenvisum

Das Schengenvisum, auch Kurzaufenthaltsvisum genannt, ist für Reisende gedacht, die sich nur kurzzeitig im Schengenraum aufhalten möchten. Es erlaubt Aufenthalte
von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Diese Visa werden häufig für touristische Zwecke, Familienbesuche, Geschäftsreisen oder kulturelle und sportliche Veranstaltungen genutzt.

Die 5 Arten von Schengenvisa:

  • Touristenvisum: Für Personen, die den Schengenraum zu touristischen Zwecken besuchen möchten.
  • Geschäftsvisum: Für Geschäftsreisende, die an Meetings, Konferenzen oder anderen geschäftlichen Veranstaltungen teilnehmen.
  • Besuchervisum: Für Personen, die Familie oder Freunde im Schengenraum besuchen möchten.
  • Transitvisum: Für Reisende, die durch den Schengenraum in ein Drittland reisen und einen Zwischenstopp in einem Schengenstaat einlegen.
  • Visum für medizinische Behandlung: Für Personen, die im Schengenraum eine medizinische Behandlung benötigen.

Nationales Visum

Das nationale Visum ist für längere Aufenthalte in einem spezifischen Schengenstaat bestimmt, die über 90 Tage hinausgehen. Es wird in der Regel für Personen ausgestellt, die in einem Schengenstaat arbeiten, studieren oder aus anderen Gründen langfristig
bleiben möchten.

Die 5 Arten von nationalen Visa:

  • Arbeitsvisum: Für Personen, die in einem Schengenstaat arbeiten möchten.
  • Studienvisum: Für Studierende, die in einem Schengenstaat ein Studium absolvieren möchten.
  • Visum zur Familienzusammenführung: Für Personen, die zu Familienmitgliedern in einen Schengenstaat ziehen möchten.
  • Visum für au-pair-Aufenthalte: Für junge Menschen, die als Au-pair in einem Schengenstaat arbeiten möchten.
  • Visum für Forschung: Für Wissenschaftler und Forscher, die in einem Schengenstaat Forschungsprojekte durchführen möchten.

Besonderheiten der verschiedenen Visatypen:

Familienzusammenführung

Erwerbstätigkeit

Weitere Aufenthaltszwecke

Wer benötigt ein Schengenvisum, um in den Schengenraum einzureisen?

Staatsbürger von Drittländern, die kein visafreies Abkommen für den Schengenraum haben, sind zur Einreise in den Schengenraum auf ein gültiges Schengenvisum angewiesen. Dies betrifft insbesondere Personen aus Ländern, die nicht der Europäischen Union
oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören und mit den Schengen-Ländern keine spezifischen Abkommen über visafreie Einreise haben.

Wie beantragt man ein Schengenvisum und welche Unterlagen sind dafür erforderlich?

Um ein Schengenvisum zu beantragen, muss der Antragsteller je nach Zielland entweder direkt bei der Botschaft des entsprechenden Schengen-Landes oder bei einer Vertretung eines anderen Schengen-Staates vorstellig werden.

Sollten Sie Hilfe bei der Beantragung eines Schengenvisum benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.

Die erforderlichen Unterlagen für den Antrag umfassen in der Regel folgende Dokumente:

  1. Reisepass: Der Pass muss mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig sein, er muss über mindestens zwei leere Seiten verfügen und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
  2. Finanzielle Nachweise: Diese belegen die finanzielle Fähigkeit des Antragstellers, die Reise und den Aufenthalt im Schengenraum zu finanzieren. Dazu gehört die Verpflichtungserklärung einer einladenden Person (insbesondere bei einem Besuchervisum).
  3. Einladungsschreiben: Bei einem Besuchervisum ist ein offizielles Einladungsschreiben der Person erforderlich, die der Antragsteller besuchen möchte.
  4. Reiseplan: Für Touristenvisa ist ein detaillierter Reiseplan erforderlich, der die geplanten Aktivitäten und Aufenthaltsorte während der Reise beschreibt.
  5. Nachweise zur Rückkehrbereitschaft: Um zu belegen, dass der Antragsteller nach Ablauf des Visums in sein Heimatland zurückkehren wird, können Nachweise über familiäre Bindungen, berufliche Verpflichtungen oder wirtschaftliche
    Verhältnisse vorgelegt werden.

Zusätzlich zu den genannten Unterlagen können je nach Einzelfall und Land weitere spezifische Dokumente erforderlich sein, um den Zweck der Reise und die Absicht zur Rückkehr zu belegen.

Es wird empfohlen, sich im Vorfeld bei der zuständigen Botschaft oder einem auf die Begleitung der Beantragung spezialisierten Dienstleister, wie FS Consulting über die genauen Anforderungen zu informieren.

Wie unterscheiden sich die Verpflichtungserklärungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz?

Während die Verpflichtungserklärung in allen drei Ländern eine ähnliche Funktion erfüllt, nämlich die finanzielle Absicherung des Gastes während seines Aufenthalts im Schengenraum zu gewährleisten, gibt es Unterschiede in der Form der Erklärung (schriftlich
oder elektronisch), den geforderten Nachweisen und den möglichen finanziellen Sicherheiten, die die Behörden verlangen können.

Es ist daher wichtig, sich genau über die spezifischen Anforderungen des Ziellandes zu informieren, um den Antrag korrekt und vollständig einzureichen. Wir sind für Sie ein kompetenter Ansprechpartner für die Beantragung des Visums für den Schengenraum in Pattaya.

Hier sind die wesentlichen Unterschiede zwischen den Verpflichtungserklärungen für Deutschland, Österreich und die Schweiz:

Deutschland

Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG

  • In Deutschland ist die Verpflichtungserklärung ein rechtlich verbindliches Dokument, das der Gastgeber für den Antragsteller ausstellt. Es verpflichtet den Gastgeber, die Kosten für den Lebensunterhalt des Gastes zu tragen, einschließlich der
    Kosten für Unterkunft, Verpflegung und eventuell anfallende medizinische Versorgung.
  • Die Verpflichtungserklärung wird bei der zuständigen Ausländerbehörde des Wohnorts des Gastgebers abgegeben. Der Gastgeber muss Nachweise über seine finanzielle Leistungsfähigkeit vorlegen, um sicherzustellen, dass er die Verpflichtungen
    erfüllen kann.
  • Es fallen Gebühren für die Ausstellung der Verpflichtungserklärung an, die je nach Bundesland variieren können.

Österreich

Elektronische Verpflichtungserklärung (EVE)

  • In Österreich erfolgt die Verpflichtungserklärung in der Regel elektronisch über das EVE-System.
    Der Privateinlader muss sich im System registrieren und die Erklärung online ausfüllen.
  • Der Privateinlader muss ebenfalls finanzielle Nachweise erbringen, die belegen, dass er die Kosten für den Aufenthalt des Gastes übernehmen kann. Diese Nachweise können unter anderem Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge enthalten.
  • Nach der Online-Abgabe der Erklärung muss der Privateinlader eine Bestätigung bei der zuständigen Fremdenpolizei oder Bezirkshauptmannschaft einholen.

Schweiz

Verpflichtungserklärung für Besuchervisa

  • In der Schweiz wird die Verpflichtungserklärung oft als „Sicherheitsleistung“ bezeichnet. Der Gastgeber verpflichtet sich, für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthalts des Gastes entstehen können, inklusive möglicher Rückführungskosten.
  • Die Schweizer Behörden können eine Kaution verlangen, die als Sicherheitsleistung dient. Diese Kaution wird erstattet, wenn
    die Person das Land verlässt und keine Kosten angefallen sind.
  • Die Verpflichtungserklärung muss bei der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde eingereicht werden. Der Gastgeber muss ebenfalls Nachweise seiner finanziellen Leistungsfähigkeit erbringen.

Was sind die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Schengenvisums?

Die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Schengenvisums sind:

Mangelnde Rückreisewilligkeit des Antragstellers:

Ein Hauptgrund für eine Visumablehnung ist die mangelnde, glaubhaft gemachte Rückreiseabsicht des Antragstellers.

Die zuständigen Behörden müssen sicherstellen, dass der Antragsteller nach Ende des Visumszeitraums das Schengen-Gebiet verlässt und nicht illegal bleibt. Dies kann durch fehlende oder unzureichende Dokumente wie einem gültigen Rückflugticket oder
einem festen Arbeitsplatz und Wohnsitz im Heimatland untermauert werden.

Unzureichende finanzielle Nachweise für die Reise

Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers ist ein weiterer kritischer Faktor. Die Behörden verlangen in der Regel Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel, um die Kosten für den Aufenthalt und die Lebenshaltungskosten im Schengen-Gebiet
zu decken. Dies kann durch Bankauszüge, Gehaltsabrechnungen oder eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers nachgewiesen werden. Fehlen diese Nachweise oder sind sie unzureichend, kann dies zur Ablehnung des Visums führen.

Grund der Reise ist nicht ausreichend definiert

Der Zweck der Reise muss klar und detailliert dargelegt werden. Ob es sich um eine touristische Reise, eine Geschäftsreise, einen Familienbesuch oder eine andere Art von Aufenthalt handelt, muss im Antrag ausreichend begründet werden.

Ein unklarer oder nicht plausibler Reisezweck kann dazu führen, dass die Behörden den Antrag ablehnen, da sie keine ausreichende Gewissheit über den ehrlichen Zweck der Einreise haben.

Zusätzlich zu diesen Hauptgründen können auch andere Faktoren wie eine unzureichende Vorbereitung des Antrags, fehlende oder falsche Dokumente, ein negativer Bescheid der Ausländerbehörde, Fremdenpolizei bzw. Migrationsamt oder Sicherheitsbedenken
zur Ablehnung eines Schengenvisums führen.

Es ist daher wichtig, den Visumantrag sorgfältig und vollständig auszufüllen und alle erforderlichen Dokumente in der korrekten Ablauffolge rechtzeitig vorzulegen. Wir sind für Sie ein kompetenter Ansprechpartner für die Beantragung des Visums für den Schengenraum in Pattaya.

Wie lange ist ein Schengenvisum gültig?

Die Gültigkeit eines Schengenvisums ist in der Regel auf die vom Antragsteller angegebenen Ein- und Ausreisedaten zugeschnitten, wobei in der Praxis ein zusätzlicher Spielraum von etwa 5-8 Tagen hinzugefügt wird. Dieser Spielraum dient dazu,
kleinere Abweichungen bei den Reisedaten zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass das Visum auch bei geringfügigen Verschiebungen der Reisepläne noch gültig ist.

Beispiel zur Gültigkeit des Schengenvisums

Wenn beispielsweise ein Antragsteller ein Visum für 45 Tage beantragt, wird die Visumserteilung in der Regel für etwa 50 Tage genehmigt. Dies bedeutet, dass der Inhaber des Schengenvisums innerhalb der Gültigkeitsdauer in den Schengenraum einreisen
und sich dort bis zu der im Visum genehmigten Anzahl von Tagen aufhalten darf.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Schengenvisum typischerweise für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen erteilt wird. Diese 90 Tage müssen nicht zusammenhängend sein, aber der Gesamtaufenthalt darf innerhalb
dieses 180-Tage-Fensters nicht die 90 Tage überschreiten. Nach Ablauf der 90 Tage muss der Inhaber des Visums das Schengen-Gebiet verlassen und kann erst nach Ablauf des 180-Tage-Zeitraums erneut einreisen.

Die genaue Gültigkeitsdauer und die erlaubte Aufenthaltsdauer des Schengenvisums werden von den zuständigen Behörden im Rahmen des Visumantragsverfahrens festgelegt und auf dem erteilten Visum dokumentiert.

Bei der Berechnung der Länge des Aufenthaltes im Schengenraum kann der Aufenthaltsrechner der Europäischen Kommission eine Hilfe sein.

Wer kann mir bei der Beantragung des Schengenvisum helfen?

Bei der Beantragung eines Schengenvisums können Ihnen verschiedene seriöse Dienstleister und Ressourcen behilflich sein:

Seriöse Dienstleister: Unternehmen wie FS Consulting sind auf Anträge zur Beantragung des Schengenvisum spezialisiert und bieten professionelle Unterstützung beim Antragsprozess.

Botschafts- und Konsulatswebsites: Die Websites der jeweiligen Botschaften und Konsulate bieten oft umfassende Informationen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum Antragsprozess.

Ratgeber im Internet: Es gibt zahlreiche Ratgeber und Foren, in denen detaillierte Anleitungen und persönliche Erfahrungen zum Antragsprozess geteilt werden. Diese können Ihnen helfen, den Überblick zu behalten und Fehler zu vermeiden.
Prüfen Sie allerdings die gemachten Angaben auf Aktualität, da sich die Prozesse der Beantragung oft und kurzfristig ändern.

Es ist wichtig, die Seriosität des Dienstleisters zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie eine vertrauenswürdige und qualitativ hochwertige Unterstützung erhalten.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf das Schengenvisum und wie hoch sind die Kosten?

Die Bearbeitungszeit eines Antrags für das Schengenvisum und die damit verbundenen Kosten:

Bearbeitungszeit für das Schengenvisum

  • Die offizielle durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt bei den Botschaften von Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH) 14 Tage. Diese Zeit kann jedoch variieren und ist sowohl von der aktuellen Arbeitslast der Botschaft als auch von
    saisonalen Faktoren abhängig.
  • FS Consulting, ein Dienstleister, der bei der Vorbereitung der Antragsunterlagen für das Schengenvisum hilft, benötigt etwa eine Woche, um die Unterlagen „visatauglich“ zu machen.
  • Die Vorlaufzeit für einen Termin bei der Visastelle kann in der Nebensaison etwa 1-2 Wochen betragen, während in der Hauptsaison teilweise bis zu 4 Wochen oder länger benötigt werden können.

Es wird empfohlen, den Visumantrag rechtzeitig zu stellen, da dieser bis zu 6 Monate vor der geplanten Einreise beantragt werden kann.

Kosten für das Schengenvisum

  • Die Servicegebühr für FS Consulting beträgt 12.500 ฿ und umfasst die Umsatzsteuer sowie eine obligatorische Reisekrankenversicherung. Ein guter Überblick ist hier auch die Preisliste.
  • Die Visagebühr für die Botschaft beträgt
    • 90 Euro für ein Schengenvisum für Aufenthalte bis 90 Tage.
    • 45 Euro für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren.

Bei Verheirateten, deren Ehepartner Staatsbürger des Antragslandes ist, entfällt die Visagebühr für das Besuchervisa.

  • Die Servicegebühr für die Visastelle der Botschaft VFS Global in Bangkok beträgt zwischen 720 und 760 ฿, je nach Botschaft und kann z.B. bei der deutschen Botschaft an den
    aktuellen Wechselkurz zum Euro gekoppelt sein, während sie bei der Schweizer Botschaft grundsätzlich immer 720 ฿ beträgt.

Es ist wichtig, die genauen Informationen und Aktualisierungen von den zuständigen Botschaften oder offiziellen Websites zu erfragen, da die Bearbeitungszeiten und Kosten je nach Land und aktuellen politischen oder administrativen Veränderungen variieren
können.

Welche Rechte habe ich mit einem Schengenvisum und welche Pflichten muss ich beachten?

Es ist wichtig, nachfolgende Rechte und Pflichten zu beachten, um rechtliche Probleme und Schwierigkeiten bei zukünftigen Reisen in den Schengenraum zu vermeiden. Die Einhaltung der Visabestimmungen und die Respektierung der nationalen Gesetze der
Schengenstaaten sind entscheidend für einen reibungslosen Aufenthalt und die Erteilung zukünftiger Visa.

Rechte

  • Reisefreiheit: Sie dürfen ohne Einschränkungen im gesamten Schengenraum reisen und sich in allen 27 Schengenstaaten aufhalten. Dies bedeutet, dass Sie zwischen diesen Ländern frei reisen können, ohne zusätzliche Bewilligungen
    oder Visa zu benötigen.
  • Aufenthaltsdauer: Sie haben das Recht, bis zu der im Visum genehmigten Anzahl von Tagen im Schengenraum zu bleiben. Diese Tage müssen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen verbraucht werden.

Pflichten

  • Keine Arbeitsaufnahme: Sie dürfen ohne ein entsprechendes Arbeitsvisum keine Erwerbstätigkeit im Schengenraum ausüben. Die Ausübung einer Beschäftigung ohne die notwendige Arbeitserlaubnis kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
  • Pünktliche Ausreise: Sie müssen den Schengenraum pünktlich verlassen, sobald die im Visum genehmigte Aufenthaltsdauer abgelaufen ist. Ein illegaler Aufenthalt kann zu zukünftigen Einreiseverboten führen.
  • Reisekrankenversicherung: Sie sind verpflichtet, eine Reisekrankenversicherung für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts im Schengenraum aufrechtzuerhalten. Diese Versicherung sollte ausreichend Deckung bieten, um medizinische
    Kosten im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls zu tragen.

Die Reisekrankenversicherung, die für das Schengenvisum benötigt wird, können Sie natürlich auch bei FS Consulting beauftragen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.

Was passiert, wenn mein Schengenvisum abläuft oder ich es verliere – wie kann ich es verlängern oder ersetzen?

Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Verfahren der zuständigen Behörden in Ihrem jeweiligen Fall zu befolgen, um rechtliche Probleme zu vermeiden und eine reibungslose Rückkehr oder Weiterreise sicherzustellen.

Wenn Ihr Schengenvisum abläuft oder Sie es verlieren, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, je nachdem, welche Situation eintritt:

Ablauf des Visums

  • Vor Ablauf des Schengenvisums müssen Sie den Schengenraum verlassen. Die im Visum genehmigte Aufenthaltsdauer ist bindend, und ein illegaler Aufenthalt kann zu rechtlichen Sanktionen führen.
  • In besonderen Fällen, wie z.B. medizinischen Gründen, kann die Aufenthaltsgenehmigung durch die zuständige Ausländerbehörde, Fremdenpolizei bzw. das Migrationsamt des jeweiligen Schengen-Staates verlängert werden. Dies erfordert jedoch eine rechtzeitige
    und begründete Anfrage bei der Behörde.

Verlust des Visums

  • Da das Schengenvisum in Form eines Stickers im Reisepass eingefügt ist, bedeutet der Verlust des Visums in der Regel auch den Verlust des Reisepasses.
  • Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls des Reisepasses müssen Sie umgehend die Polizei informieren und eine Verlust- oder Diebstahlanzeige erstatten.
  • Sie müssen sich auch an die thailändische Botschaft wenden, um einen Notpass für die Heimreise zu erhalten.
  • Die Ausländerbehörde im Schengen-Land, in dem Sie sich befinden, muss ebenfalls über den Verlust informiert werden, um mögliche rechtliche Aspekte zu klären und den rechtmäßigen Aufenthalt sicherzustellen.

Verlängerung des Visums

  • Eine Verlängerung des Schengenvisums aus familiären oder touristischen Gründen ist in der Regel nicht vorgesehen. Das Schengenvisum ist für einen kurzfristigen Aufenthalt konzipiert, und eine Verlängerung dieser Art erfordert in der Regel die
    Beantragung eines neuen Visums.
  • Für längerfristige Aufenthalte oder erneute Genehmigungen müssen Sie möglicherweise ein anderes Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, je nach Ihren individuellen Umständen und den Anforderungen des Schengen-Landes.

Wie gestaltet sich der Visumserteilungsprozess bei speziellen Anlässen wie Hochzeiten oder Konferenzen?

Bei speziellen Anlässen wie Hochzeiten oder Konferenzen erfolgt die Beantragung eines Schengenvisums (maximal 90 Tage) ebenfalls als Besuchervisum.

Der Antragsprozess dauert genauso lange wie bei anderen Schengenvisa. Es gibt keine Möglichkeit, die Bearbeitungszeit zu verkürzen.

Der Reisegrund „Hochzeit“ oder „Teilnahme an einer Konferenz“ wird jedoch sehr klar und spezifisch definiert, was im Antragsverfahren berücksichtigt wird.

Kann man ein Schengenvisum für geschäftliche Zwecke verwenden?

Ein Schengenvisum für Touristen oder Besucher ist nicht zur Ausübung geschäftlicher Tätigkeiten im Schengenraum bestimmt. Geschäftliche Aktivitäten, wie z.B. die Teilnahme an Geschäftstreffen, Verhandlungen oder Marktrecherchen, sind mit
einem normalen Schengenvisum ausdrücklich untersagt. Diese Einschränkung wird in der Regel am Visasticker im Reisepass schriftlich vermerkt.

Für geschäftliche Zwecke, bei denen eine formelle Beschäftigung oder geschäftliche Tätigkeiten im Schengenraum ausgeübt werden sollen, ist ein spezielles Visum erforderlich. Dies kann ein Geschäftsvisum (Business Visa) oder ein Arbeitsvisum (Work
Visa) sein, je nach Art und Dauer der geplanten Tätigkeit.

Geschäftsvisum (Business Visa)

Ein Geschäftsvisum ermöglicht es dem Inhaber, an geschäftlichen Treffen oder Messen teilzunehmen, Verhandlungen zu führen oder Marktrecherchen durchzuführen. Es erlaubt jedoch nicht die formelle Einstellung oder die Ausübung einer bezahlten
Beschäftigung im Schengenraum.

Arbeitsvisum (Work Visa)

Ein Arbeitsvisum ist erforderlich, wenn der Antragsteller eine bezahlte Beschäftigung im Schengenraum ausüben möchte. Dieses Visum umfasst in der Regel eine Arbeitserlaubnis und kann je nach Land und Art der Beschäftigung unterschiedliche
Anforderungen und Verfahren haben.

Es ist wichtig, das richtige Visum für den jeweiligen Reisezweck zu beantragen, um rechtliche Probleme und Schwierigkeiten bei der Einreise oder während des Aufenthalts im Schengenraum zu vermeiden. Die zuständigen Behörden in den jeweiligen Ländern
sind für die Prüfung und Erteilung der entsprechenden Visa verantwortlich und können zusätzliche Informationen und Anweisungen zur korrekten Visumbeantragung bereitstellen.

Welche Versicherungen sind für die Beantragung eines Schengenvisums erforderlich?

Für die Beantragung eines Schengenvisums ist eine anerkannte Auslandskrankenversicherung erforderlich. Diese Versicherung muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Schengenraum gültig sein und sollte mindestens eine Deckung von 30.000 Euro bieten.
Die Versicherung muss folgende Kriterien erfüllen:

  1. Die Versicherung muss für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer im Schengenraum gültig sein, einschließlich der Rückreise.
  2. Die Mindestdeckungssumme sollte 30.000 Euro betragen. Diese Summe soll sicherstellen, dass im Falle medizinischer Notfälle oder Unfälle ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um die medizinischen Kosten zu decken.
  3. Die Versicherung muss für Auslandsaufenthalte konzipiert sein und alle relevanten medizinischen und sanitären Leistungen abdecken, die während des Aufenthalts im Schengenraum erforderlich sein könnten.
  4. Die Versicherung muss von den zuständigen Behörden der Schengen-Länder anerkannt sein. Es ist ratsam, eine Versicherung zu wählen, die speziell für Anträge des Schengenvisums zugelassen ist oder von einer renommierten Versicherungsgesellschaft
    angeboten wird.

Bei der Beantragung des Schengenvisums muss der Nachweis über die gültige Auslandskrankenversicherung vorgelegt werden. Dies kann in Form eines Versicherungsnachweises oder einer Police erfolgen, die die oben genannten Kriterien erfüllt.
Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Versicherung rechtzeitig abgeschlossen wird.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Anforderungen und Vorgaben für die Auslandskrankenversicherung je nach Schengenland und den aktuellen Bestimmungen variieren können. Es wird empfohlen, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen zu informieren
und sicherzustellen, dass die gewählte Versicherung alle notwendigen Kriterien erfüllt.

Sie können die für das Schengenvisum erforderliche Reisekrankenversicherung auch bei FS Consulting beauftragen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.

Welche Besonderheiten gelten für Familienangehörige von EU-Bürgern bei der Beantragung eines Schengenvisums?

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Besonderheiten je nach Schengenland und den individuellen Umständen des Antragstellers variieren können. Es wird empfohlen, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen und Vorteile für Familienangehörige
von EU-Bürgern zu informieren und sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente und Nachweise für den Visumantrag vorliegen. Die zuständigen Behörden in den Ländern des Schengenraums können zusätzliche Informationen und Anweisungen zur korrekten
Visumbeantragung bereitstellen.

Für Familienangehörige von EU-Bürgern gelten bei der Beantragung eines Schengenvisums einige Besonderheiten, die die Bedingungen und Anforderungen des Visumantrags erleichtern können. Wenn ein Familienangehöriger (z.B. Ehepartner) eines EU-Staatsbürgers
ein Schengenvisum beantragt, entfällt in der Regel die Visagebühr für ein Besuchervisum. Diese Befreiung gilt jedoch nur, wenn der Ehepartner tatsächlich ein Staatsbürger des Schengen-Landes ist, für den das Visum beantragt wird.

Welche Voraussetzungen müssen für ein Schengenvisum für Studierende erfüllt sein?

Für die Beantragung eines Schengenvisums für Studierende müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die von der zuständigen deutschen Botschaft festgelegt wurden.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Anforderungen je nach Land und den individuellen Umständen des Antragstellers variieren können. Es wird empfohlen, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen und Vorteile für Studierende zu informieren
und sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente und Nachweise für den Visumantrag vorliegen. Die zuständigen Behörden in den Schengenländern können zusätzliche Informationen und Anweisungen zur korrekten Visumbeantragung bereitstellen.

Hier sind die wichtigsten Anforderungen:

  1. Zulassungsbescheid oder Studienplatz-Vormerkung: Der Antragsteller muss einen gültigen Zulassungsbescheid oder eine Studienplatz-Vormerkung von einer deutschen Hochschule oder einem Studienkolleg vorlegen. Dieser Bescheid bestätigt, dass
    der Antragsteller für ein Studium in Deutschland zugelassen wurde.
  2. Nachweise der bisherigen Ausbildung: Es müssen Nachweise über die bisherige Ausbildung (z.B. Schulabschlüsse, Bachelor- oder Masterabschlüsse) vorgelegt werden. Diese Dokumente sollten gegebenenfalls in deutscher Sprache übersetzt sein.
  3. Finanzierungsnachweis: Der Antragsteller muss einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel vorlegen, die mindestens 992,00 Euro pro Monat des geplanten Studienaufenthalts betragen. Dies kann durch Bankauszüge, ein Stipendium, eine
    Verpflichtungserklärung eines Garanten oder andere finanzielle Nachweise erfolgen.
  4. Deutschkenntnisse: In der Regel ist ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich. Dies kann durch ein Sprachzertifikat wie das TestDaF, das DSH oder das
    Goethe-Zertifikat B1 nachgewiesen werden.

Sollten Sie beim Thema Schengenvisum Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Das Experten-Team von FS Consulting Pattaya ist nachweislich einer der besten deutschsprachigen Serviceanbieter
für Schengenvisa.

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