Auswandern Thailand Podcast
Auswandern Thailand Podcast
#84 – Thailand ab 50! Rentnervisum Non O per eVisa oder Visa-Tausch? Was ist besser?
Loading
/

Kaum ein Satz fällt in Auswanderergruppen so häufig wie der Hinweis, das Visum lasse sich in Thailand viel einfacher und unbürokratischer erledigen als von zu Hause aus. In Folge 84 des Auswandern Thailand Podcast gehen Stefan Fabbro und Wolfgang Payer genau dieser Behauptung nach. Das Ergebnis fällt eindeutig aus, denn diese Einschätzung stammt aus einer Zeit vor dem E-Visa-System und trifft heute in den meisten Fällen nicht mehr zu. Wer sich darauf verlässt, riskiert im schlimmsten Fall die eigene Einreise.

Abonnieren Sie unseren Podcast

Bleiben Sie auf dem Laufenden und verpassen Sie keine Folge!

Worum es in dieser Folge konkret geht

Im Mittelpunkt steht ausschließlich der Weg zum Non-Immigrant-O-Retirement über die ersten 90 Tage. Dieses Visum gibt es inzwischen nur noch als Single Entry, also als einfache Einreise, auf deren Basis später die zwölfmonatige Aufenthaltsgenehmigung beantragt wird. Diese Extension of Stay bleibt in dieser Folge bewusst außen vor, damit der Vergleich sauber bleibt. Verglichen werden also zwei Wege zum selben Ziel, nämlich der E-Visa-Antrag aus dem Heimatland und der Visatausch innerhalb Thailands.

Der Weg über das E-Visa

Beim E-Visa sitzt der Antragsteller zu Hause am Computer oder übergibt den Vorgang an eine Serviceagentur, während er sich noch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz aufhält. Zuständig ist die jeweilige Auslandsvertretung, also Botschaft oder Konsulat, und fehlt eine Unterlage, kommt eine Aufforderung zum Nachreichen zurück. In der Regel wird das Visum binnen zehn bis fünfzehn Tagen genehmigt, und beantragen lässt es sich bereits drei Monate vor der geplanten Einreise. Der entscheidende Vorteil liegt in der maximalen Einreisesicherheit, denn wer bereits mit einem Non-Immigrant-O ankommt, muss sich weder um Weiterreisetickets noch um die Frage kümmern, wie lange der touristische Aufenthalt trägt.

Der Visatausch im Land

Thailand bietet mit dem Change of Visa Type tatsächlich eine legale Möglichkeit, den Visumstyp im Land zu wechseln, was international eher selten ist. Das funktioniert von der visumsfreien Einreise mit 30 oder 60 Tagen ebenso wie von einem Touristenvisum aus, und das Ergebnis ist ein vollwertiges Non-Immigrant-O über 90 Tage. Voraussetzung sind mindestens 15 Tage Restaufenthalt, weil die Behörde diese Zeit für die Bearbeitung benötigt. Wer allerdings ohne vollständige Unterlagen anreist, gerät schnell in Zeitnot, weil sich fehlende Dokumente aus Thailand heraus nicht immer rechtzeitig beschaffen lassen.

Das Bankkonto ist der eigentliche Knackpunkt

An dieser Stelle scheitert der Visatausch für viele Interessenten bereits im Ansatz. Wer als Tourist oder visumsfrei einreist, kann nach heutigem Stand kein thailändisches Bankkonto mehr eröffnen, und ohne dieses Konto lassen sich die 800,000 Baht im Land schlicht nicht nachweisen. Beim E-Visa hingegen darf das Vermögen auf einem ausländischen Konto und in ausländischer Währung nachgewiesen werden. Für den Visatausch bleiben damit nur zwei Optionen, nämlich ein bereits bestehendes Thai-Konto oder der Nachweis eines monatlichen Einkommens von mindestens 65,000 Baht.

Die Kosten auf den zweiten Blick

Betrachtet man allein die Verwaltungsgebühren, schneidet der Visatausch mit 2,000 Baht günstiger ab als das E-Visa mit 70 Euro, also rund 3,000 Baht. Diese Differenz von etwa 1,000 Baht fällt bei einer Auswanderung allerdings kaum ins Gewicht. Ein anderes Bild ergibt sich, sobald professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird, denn der Visatausch ist bürokratisch deutlich aufwendiger und wird von Agenturen entsprechend höher berechnet. Unter dem Strich ist der Weg über das E-Visa in den meisten Fällen also nicht nur sicherer, sondern auch günstiger.

Warum jede Immigration anders arbeitet

Beim E-Visa entscheidet das Außenministerium über die Auslandsvertretungen, beim Visatausch dagegen das Innenministerium in Form der Immigrationsbehörde. Zwar existiert ein offizieller Laufzettel, dieser lässt in der Praxis jedoch erheblichen Spielraum. Manche Behörden verlangen den Nachweis, dass die 800,000 Baht aus dem Ausland stammen, andere fordern eine Überbeglaubigung der Einkommensbestätigung durch das thailändische Außenministerium. Wieder andere wollen sehen, dass das Geld bereits zwei Monate auf dem Konto liegt, während es anderswo genügt, wenn es zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhanden ist.

Aus dem Ausland lässt sich das nicht klären

Genau daraus ergibt sich das praktische Problem, denn die konkreten Anforderungen der zuständigen Immigration erfährt man erst vor Ort am Schalter. Von Deutschland, Österreich oder der Schweiz aus ist nicht in Erfahrung zu bringen, welche Dokumente die spätere Wohnortbehörde tatsächlich sehen möchte. Die Immigration in Pattaya verlangt für den Visatausch beispielsweise in der Regel einen mindestens drei bis vier Monate gültigen Mietvertrag, um die eigene Zuständigkeit überhaupt zu bestätigen. In der professionellen Visumsberatung gilt deshalb der Grundsatz, niemals auf gut Glück einzureisen.

Der Reisepass bleibt bei der Behörde

Ein Detail, das viele unterschätzt, betrifft den Verbleib des Reisepasses während des Verfahrens. Beim Visatausch werden sämtliche Unterlagen einschließlich des Passes bei der Immigrationsbehörde abgegeben und bleiben dort bis zur Entscheidung. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht immer die lokale Behörde entscheidet, denn im Süden übernimmt das die große Immigration in Hat Yai, und für Pattaya ist nicht Chonburi zuständig, sondern Chaeng Watthana in Bangkok. Weil in dieser Zeit alles bis ins Detail stimmen muss, kann es durchaus passieren, dass ein Beamter den Antragsteller drei, vier oder fünf Mal wegschickt, während im Hintergrund die Frist abläuft.

Rentner sein ist keine Voraussetzung

Entgegen der verbreiteten Annahme setzt das Rentnervisum keinen Rentenstatus voraus, sondern lediglich ein Mindestalter von 50 Jahren. Wer den Vermögensnachweis erbringen kann, für den ist der Rentnerstatus grundsätzlich irrelevant. Eine bemerkenswerte Ausnahme bildet die thailändische Botschaft in Wien, die für die E-Visa-Beantragung tatsächlich einen Rentenbescheid sehen möchte und andernfalls auf ein OA-Visum verweist. Mit den Vertretungen in Deutschland, der Schweiz und auch in Vietnam wurden dagegen gute Erfahrungen gemacht.

Welche Nachweise tatsächlich verlangt werden

Die Anforderungen lauten in Kurzform ab 50 Jahren entweder 800,000 Baht über drei Monate auf dem Konto beziehungsweise 20.000 Euro für das E-Visa oder ein Rentenbescheid über 65,000 Baht monatlich, also rund 1.700 Euro. Offiziell steht im E-Visa-System der Rentenbescheid mit monatlichem Renteneinkommen, in der Praxis gehen jedoch manchmal auch reine Einkommensnachweise durch. Verlässlich ist das nicht, denn derselbe Antrag kann bei derselben Auslandsvertretung am nächsten Tag abgelehnt werden. Beim Visatausch ist die Lage in diesem Punkt umgekehrt entspannter, weil die Immigrationsbehörde lediglich eine konsularisch beglaubigte Einkommensbestätigung sehen will und die Herkunft des Geldes aus Rente, Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen keine Rolle spielt.

Wann der Visatausch die bessere Wahl ist

Damit gibt es durchaus eine Konstellation, in der der Weg im Land vorne liegt. Wer über regelmäßiges Einkommen verfügt, noch kein Rentner ist und noch kein thailändisches Bankkonto besitzt, für den kann der Visatausch sogar der einzige gangbare Weg zum Rentnervisum sein. Ähnlich verhält es sich mit der sogenannten Kombinationsmethode, bei der Einkommen und Vermögen zusammengerechnet werden und gemeinsam 800,000 Baht im Jahr ergeben müssen. Diese Variante ist beim E-Visa grundsätzlich nicht gestattet, bei Extension und Visatausch dagegen möglich, allerdings ausschließlich beim Non-Immigrant-O-Retirement und nicht bei der Ehegattenvariante.

Der Wechselkurs als unterschätztes Risiko

Für das E-Visa wurde der Vermögensnachweis wechselkursbereinigt festgelegt, weshalb dort 20.000 Euro genügen, obwohl dieser Betrag rechnerisch unter 800,000 Baht liegt. Spätestens in Thailand zählt jedoch wieder der tatsächliche Betrag in Baht, und wer nur 20.000 Euro überweist, steht schnell mit deutlich weniger als der geforderten Summe da. Bei der Kombinationsmethode kann bereits eine Kursverschiebung von 30, 40 oder 50 Euro dazu führen, dass der Nachweis als unvollständig gilt. Sinnvoll ist deshalb ein Puffer auf dem Konto, mit dem sich solche Schwankungen ausgleichen lassen.

Darf das Geld im Laufe des Jahres verbraucht werden

An dieser Frage scheiden sich die Geister, und die Praxis weicht deutlich von der offiziellen Regelung ab. Vorgesehen ist, dass die Summe 60 Tage vor der Aufenthaltsgenehmigung auf dem Konto liegt, anschließend für drei Monate gehalten wird, danach für sechs Monate auf bis zu 400,000 Baht sinken darf und drei Monate vor dem nächsten Antrag wieder aufgestockt wird. Die Immigration in Pattaya möchte seit etwa einem Jahr allerdings die vollen 800,000 Baht ganzjährig sehen, und ähnliche Meldungen gibt es aus Bangkok. Logisch ist das kaum, denn ein regelmäßiges Einkommen darf selbstverständlich Monat für Monat ausgegeben werden.

Muss die Rente nach Thailand fließen

Für Deutsche, Österreicher und Schweizer ist es nach aktuellem Stand nicht erforderlich, die Rente tatsächlich nach Thailand überweisen zu lassen. Es genügt, wenn die jeweilige Auslandsvertretung das Einkommen bestätigt, gleich ob es sich um Rente, Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge handelt. Das hartnäckige Gerücht rührt von anderen Staatsbürgern her, etwa Engländern und Amerikanern, deren Vertretungen keine Einkommensbestätigungen ausstellen. Deren Immigration muss deshalb ein Ersatzverfahren anwenden und verlangt den Nachweis, dass zwölf Monate lang jeweils mindestens 65,000 Baht auf dem thailändischen Konto eingegangen sind.

Die häufigsten Fehler aus der Praxis

Beim E-Visa dominieren schlichte Flüchtigkeitsfehler, denn Name, Geburtsdatum sowie Ausstellungs- und Ablaufdatum des Reisepasses sind K.o.-Felder, bei denen ein Tippfehler zur Ablehnung führt und die Gebühr verloren ist. Ebenso häufig ist die Unsicherheit bei der Auswahl, weil das passende Visum im E-Visa-System oft anders bezeichnet wird als in der Sprache der Immigration. Beim Visatausch besteht der größte Fehler darin, sich auf Freunde und langjährige Expats zu verlassen, die den Prozess vor vielen Jahren unter völlig anderen Bedingungen durchlaufen haben. Hinzu kommt, dass viele zu schnell aufgeben, wenn ein Beamter siebzehn Punkte auf der Liste anstreicht, oder zu lange mit der Beschaffung der Unterlagen warten.

Die klare Empfehlung

Auf die Frage, was jemandem zu raten sei, der noch in der Heimat sitzt und nach Thailand möchte, fällt die Antwort ohne Zögern auf das E-Visa. Es ist schneller, sicherer und einfacher, und sobald Unterstützung in Anspruch genommen wird, in aller Regel auch deutlich günstiger als der Visatausch vor Ort. Wer bereits im Land ist, hat dagegen oft weniger Auswahl und muss unter Umständen für ein E-Visa noch einmal ausreisen. Die Kernbotschaft der Folge lautet daher, sich vor dem E-Visa nicht zu fürchten, denn genau diese Scheu führt zu Entscheidungen, die später teuer werden.

Abonnieren Sie unseren Podcast

Bleiben Sie auf dem Laufenden und verpassen Sie keine Folge!