In dieser Folge des Auswandern Thailand Podcast besuchen Wolfgang Payer und Stefan Fabbro, die mit Generalkonsulin Christina Lehner-Telic in der österreichische Botschaft in Bangkok und sprechen mit ihr über Aufgaben, Abläufe und Erfahrungen sprechen. Generalkonsulin Lehner-Telic schildert ihren Weg über Aufnahmeprüfung, Ausbildung und Stationen wie Peking in den konsularisch-administrativen Dienst.
Wir würden uns über Kommentare zur Folge in unserer Facebook-Gruppe Auswandern Thailand für Deutschsprachige freuen.
”Aufgaben der Auslandsvertretung
Die Botschaft vertritt Österreich politisch, konsularisch, wirtschaftlich und kulturell im Gaststaat. Politische Berichte, Kontaktpflege und Teilnahmen an Konferenzen ergänzen konsularische Leistungen wie Pässe, Visa, Beglaubigungen sowie Personenstandsfälle. In Krisen koordiniert die Vertretung Informationen und Unterstützung für im Land befindliche Staatsangehörige. Darüber hinaus gibt es eine Wirtschaftsabteilung sowie Kulturarbeit zur Pflege der bilateralen Beziehungen.
Österreich-Thailand und Community
Die Beziehungen zu Thailand bestehen seit 155 Jahren und werden durch breite Kontakte getragen. Die Community in Thailand wird auf etwa 3.500 bis 4.000 Personen geschätzt, registriert sind rund 1.000. Die freiwillige Registrierung bei der Botschaft dient der Erreichbarkeit, etwa für Hinweise oder Krisenkommunikation, und bleibt datenschutzkonform. Sie erleichtert Lageeinschätzungen und hilft im Ernstfall, vorhandene Kapazitäten gezielt einzusetzen.
Auswanderung, Arbeitsmarkt, Visa
Dauerhafte Zuzüge betreffen mehrheitlich Rentnerinnen und Rentner, von denen viele mehrere Monate in Thailand überwintern. Für Jüngere bestehen mit dem DTV-Visum zwar neue Optionen, der thailändische Arbeitsmarkt bleibt jedoch restriktiv und verlangt besondere Qualifikationen. Erwerbstätigkeit ohne gesicherten Aufenthaltsstatus ist praktisch ausgeschlossen. Entscheidungen sollten daher finanzielle Tragfähigkeit und realistische Perspektiven berücksichtigen.
Staatsbürgerschaft und Vaterschaft
Ist die Mutter Österreicherin oder sind die Eltern verheiratet, ist das Kind ab Geburt österreichisch. Bei unverheirateten Eltern mit österreichischem Vater muss die Vaterschaft spätestens acht Wochen nach der Geburt oder schon davor anerkannt sein, damit die Staatsbürgerschaft ab Geburt besteht. Nach Fristablauf gibt es vereinfachte Verfahren, deren Voraussetzungen vom gewöhnlichen Aufenthalt abhängen. Bei geplanter Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit ist die Beibehaltung der österreichischen vorab zu beantragen.
Hilfe in Erb- und Pensionsfragen
Erb- und Pensionssachen sind privatrechtlich und fallen nicht in die Zuständigkeit der Botschaft. Die Vertretung informiert jedoch zu notwendigen Dokumenten, zur Erfassung von Sterbefällen und zu Abläufen bei österreichischen Stellen. Anträge auf Witwen- oder Waisenpension werden direkt bei den Pensionsversicherungsträgern gestellt, die englischsprachige Unterlagen bereitstellen. Frühzeitige Vorsorge, klare Vollmachten und ein Testament reduzieren Verzögerungen und Risiken.
Öffnungszeiten, Verfahren und Netz
Der Parteienverkehr findet Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr statt, letzte Termine werden um 11:30 Uhr vergeben. Termine werden bevorzugt per E-Mail mit vollständigen Angaben angefragt. Nachmittags erfolgen im Konsulat Prüfung, Beglaubigungen und Aktenbearbeitung. Jährlich werden in der Botschaft rund 15.000 Visa bearbeitet. Die Vertretung in Bangkok umfasst etwa 25 Mitarbeitende, davon zehn Diplomaten. Vier Honorarkonsulate, unter anderem in Pattaya, Chiang Mai, Ko Samui und Phuket, unterstützen mit Beglaubigungen und Notpass-Abwicklung. Die Botschaft führt dabei die Aufsicht und bündelt hoheitliche Aufgaben.
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