Thailand, das Land des Lächelns, bietet nicht nur traumhafte Strände und eine faszinierende Kultur, sondern wird auch zunehmend zu einem beliebten Ziel für Hochzeitsreisende aus aller Welt.
Die Kombination aus exotischer Schönheit, herzlicher Gastfreundschaft und vergleichsweise günstigen Preisen macht das südostasiatische Königreich zu einem idealen Ort, um den Bund fürs Leben zu schließen.
Von romantischen Strandhochzeiten auf Koh Samui bis hin zu traditionellen buddhistischen Zeremonien in den Bergen von Chiang Mai. Thailand bietet zahlreiche Möglichkeiten, den schönsten Tag im Leben unvergesslich zu gestalten.

Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- Rechtliche Grundlagen der Eheschließung in Thailand
- Ablauf der Eheschließung für Ausländer
- Spezifische Vorschriften für die Eheschließung Personen aus DACH-Ländern (Deutschland, Österreich, Schweiz)
- Rechtliche und finanzielle Aspekte nach der Heirat
- Praktische Tipps für eine problemlose Eheschließung
- Häufige Probleme und Lösungsvorschläge
- Heiraten in Thailand – Infografik zum Ausdrucken
- Heiraten in Thailand
- Weiterführende Links
Rechtliche Grundlagen der Eheschließung in Thailand
In Thailand wird die Eheschließung durch das Zivil- und Handelsgesetzbuch (Civil and Commercial Code, CCC) geregelt. Grundvoraussetzungen sind ein Mindestalter von 17 Jahren (mit elterlicher Zustimmung bei Minderjährigen), die freiwillige Einwilligung beider Partner sowie das Verbot von Ehen zwischen direkten Blutsverwandten oder bei bestehender Vor-Ehe. Ausländer müssen zusätzlich eine beglaubigte und überbeglaubigte Konsularbescheinigung (Schreiben über die persönlichen Verhältnisse) ihrer Botschaft vorlegen, um rechtlich gültig zu heiraten.
Die folgenden rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen sind bei der Eheschließung in Thailand zentral:
Voraussetzungen zur Eheschließung
Mindestalter
In Thailand ist das gesetzliche Mindestalter für eine Eheschließung im Zivil- und Handelsgesetzbuch (CCC) festgelegt: Beide Partner müssen mindestens 17 Jahre alt sein. Für Minderjährige unter 20 Jahren ist die schriftliche Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter erforderlich, die bei der Anmeldung der Ehe vorgelegt werden muss.
In Ausnahmefällen, etwa bei besonderen sozialen oder gesundheitlichen Gründen (z. B. Schwangerschaft), kann eine gerichtliche Genehmigung eingeholt werden, die das Heiraten ohne elterliche Zustimmung ermöglicht. Dieses Verfahren erfordert einen formellen Antrag beim zuständigen Familiengericht und dient dem Schutz des Minderjährigen. Ohne diese Genehmigung oder Zustimmung gilt die Ehe als nichtig.
Freiwillige Einwilligung
Die Eheschließung setzt voraus, dass beide Partner freiwillig und ohne jegliche Form von Zwang zustimmen. Dies wird während der standesamtlichen Trauung durch den beamteten Registrar streng überprüft. In der Praxis werden die Partner oft einzeln befragt, um sicherzustellen, dass keine Druckausübung durch Familie, Partner oder Dritte vorliegt.
Sollte später nachgewiesen werden, dass die Einwilligung nicht freiwillig erfolgt (z. B. durch Drohungen oder Einschüchterungen), kann die Ehe gerichtlich annulliert werden. Zudem müssen beide Partner bei der Anmeldung der Ehe persönlich anwesend sein, um ihre Zustimmung zu bestätigen.
Eheverbot bei Verwandtschaft
Thailändisches Recht verbietet Ehen zwischen direkten Blutsverwandten in auf- und absteigender Linie (Eltern, Kinder, Großeltern) sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt auch für Adoptivgeschwister, um Inzest und ethische Konflikte zu vermeiden.
Das Verbot erstreckt sich nicht auf Cousins und Cousinen, sofern keine gesonderten regionalen Vorschriften existieren. Verstöße gegen diese Regelung führen zur Nichtigkeit der Ehe und können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Überprüfung erfolgt über offizielle Dokumente wie Geburtsurkunden oder Adoptionspapiere.
Prinzip der Monogamie
Thailand erkennt ausschließlich monogame Ehen an. Personen, die bereits verheiratet sind, dürfen erst nach rechtskräftiger Scheidung oder im Falle des Todes des Partners erneut heiraten. Bigamie ist strafbar und kann mit Geldstrafen oder Haft bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Vor der Trauung prüft das Standesamt über das zentrale Eheregister, ob einer der Partner noch in einer bestehenden Ehe gebunden ist. Ausländer müssen gegebenenfalls eine beglaubigte Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde ihres vorherigen Partners vorlegen, um die Auflösung der vorherigen Ehe nachzuweisen.
Eheschließung durch Ausländer:
Ausländische Partner müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen zusätzliche Dokumente einreichen, darunter ein beglaubigtes Ehefähigkeitszeugnis ihrer Botschaft in Thailand. Diese muss oft ins Thailändische übersetzt und vom Außenministerium legalisiert werden.
Je nach Herkunftsland können weitere Unterlagen erforderlich sein, z. B. ein Ehefähigkeitszeugnis oder Nachweise über den Familienstand. Ohne diese Dokumente ist die standesamtliche Trauung nicht möglich. Weitere Details finden sich im Abschnitt Erforderliche Dokumente für die Eheschließung.
Die Eheschließung erfolgt standesamtlich durch einen Beamten. Religiöse Zeremonien besitzen keine rechtliche Gültigkeit.
Die Eheschließung in Thailand erfordert umfassende Kenntnisse lokaler Vorschriften und eine präzise Vorbereitung der Dokumente. Überlassen Sie nichts dem Zufall FS Consulting steht Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Religiöser oder standesamtlicher Hochzeit?
In Thailand sind religiöse Zeremonien, wie die buddhistische Hochzeite, tief in der Kultur verankert und symbolisieren spirituelle Verbundenheit und Respekt vor Traditionen. Diese Rituale, die oft mit Mönchen abgehalten werden und Gebete und Wassersegnungen umfassen, haben jedoch keine rechtliche Gültigkeit. Sie dienen primär der kulturellen und familiären Anerkennung der Ehe.
Für die gesetzliche Anerkennung ist ausschließlich die standesamtliche Trauung vor dem zuständigen Amt erforderlich. Hier werden alle rechtlichen Voraussetzungen geprüft, die Ehe registriert und die Heiratsurkunde ausgestellt. Paare, die sowohl eine religiöse als auch eine standesamtliche Zeremonie wünschen, führen diese häufig nacheinander durch. Die standesamtliche Trauung bildet dabei jedoch die verbindliche Grundlage.
Hinweis: Ausländer sollten beachten, dass ihre Heimatländer die thailändische Eheurkunde nur anerkennen, wenn die standesamtliche Trauung ordnungsgemäß vollzogen wurde. Religiöse Rituale allein reichen für Visa- oder Namensänderungen nicht aus.
Anerkennung der thailändischen Ehe im Ausland
Für die internationale Anerkennung der in Thailand geschlossenen Ehe muss die originale thailändische Eheurkunde (Marriage Certificate) von einem amtlich beeidigten Übersetzer in die Zielsprache übertragen und anschließend durch das thailändische Außenministerium sowie, je nach Zielland, durch die Botschaft oder ein Konsulat beglaubigt bzw. mit einer Apostille legalisiert werden. Dieser Schritt ist entscheidend, um die Rechtmäßigkeit der Urkunde im Ausland nachzuweisen.
In Deutschland muss in der Regel die legalisierte und übersetzte Eheurkunde nach der Rückkehr dem zuständigen Standesamt am Wohnort vorgelegt werden, um die Ehe im deutschen Eheregister nachtragen zu lassen.
In Österreich übernimmt die österreichische Botschaft in Bangkok die direkte Meldung der Ehe ins österreichische Zentrale Eheregister, sodass keine zusätzliche Registrierung im Inland erforderlich ist.
In der Schweiz ist die Eheurkunde beim zuständigen Zivilstandsamt einzureichen, um die Ehe im Schweizer Personenstandsregister nachtragen zu lassen. Dies ist insbesondere für Namensänderungen, erbrechtliche Ansprüche oder die Familienzusammenführung erforderlich. Einige Kantone verlangen zusätzlich eine Vorabprüfung durch das Bundesamt für Justiz (BJ), um die Übereinstimmung mit Schweizer Recht zu bestätigen.
Erforderliche Dokumente für die Eheschließung
Für thailändische Staatsbürger:
- Gültiger Personalausweis (Thai National ID Card): Der Ausweis muss aktuell und lesbar sein. Er dient der Identitätsprüfung und Bestätigung des thailändischen Wohnsitzes.
- Hausregisterauszug (Tabien Baan): Das Dokument aus dem thailändischen Einwohnermeldeamt bestätigt den rechtlichen Wohnsitz und den Familienstand. Es muss die aktuelle Adresse des Partners enthalten und darf nicht älter als 6 Monate sein.
Für ausländische Staatsbürger:
- Reisepass: Der Reisepass muss mindestens 6 Monate gültig sein. Eine Kopie aller relevanten Seiten (inkl. Einreisestempel) ist vorzulegen.
- Konsularische Bescheinigung (Affidavit of Freedom to Marry): Diese muss von der Botschaft oder dem Konsulat des Heimatlandes in Thailand ausgestellt werden. Sie bestätigt den Familienstand (ledig, geschieden, verwitwet) und die Ehefähigkeit. Für einige Länder, wie Deutschland, ist zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich.
- Ggf. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde: Falls der ausländische Partner geschieden oder verwitwet ist, müssen in Einzelfällen entsprechende Dokumente vorgelegt werden (übersetzt und beglaubigt).
Übersetzung und Beglaubigung:
Alle ausländischen Dokumente (Reisepass, Ehefähigkeitszeugnis, etc.) müssen von einem anerkannten Übersetzer ins Thailändische übertragen und von der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat konsularisch beglaubigt werden. Anschließend sind sie durch das thailändische Außenministerium zu legalisieren.
Ein deutscher Staatsbürger benötigt neben dem übersetzen Ehefähigkeitszeugnis auch eine Überbeglaubigung (Apostille) durch das thailändische Außenministerium, um die Ehe rechtsgültig zu registrieren.
Hinweis: Die Bearbeitungszeit für Übersetzungen und Beglaubigungen kann mehrere Werktage betragen. Planen Sie dies frühzeitig ein.
Zuständige Behörden für die Registrierung der Ehe
Das Bezirksamt ist die zentrale Behörde für die rechtliche Eheschließung und Registrierung in Thailand. Jede der thailändischen Provinzen verfügt über mindestens ein Bezirksamt, das für die Durchführung standesamtlicher Trauungen zuständig ist.
Ablauf der Eheregistrierung
- Persönliche Anwesenheit: Beide Partner müssen physisch anwesend sein, um die Ehe zu registrieren. Proxys oder Stellvertreter sind nicht gestattet.
- Zeugen: Zwei volljährige Zeugen (mind. 18 Jahre alt) müssen bei der Trauung anwesend sein. Diese können Familienmitglieder, Freunde oder sogar Mitarbeiter des Bezirksamts sein. Thailändische Sprachkenntnisse sind für Zeugen nicht erforderlich, da die Zeremonie formal kurz gehalten wird.
- Dokumentenvorlage: Alle erforderlichen Unterlagen (Reisepässe, Hausregister, beglaubigte Übersetzungen etc.) werden vor Ort geprüft.
- Registrierung und Urkunde: Nach Unterzeichnung des Eheregisters durch beide Partner und Zeugen wird die thailändische Eheurkunde sofort ausgestellt. Diese enthält die Registrierungsnummer, Datum und Ort der Eheschließung sowie die Unterschriften der Beamten.
Standortwahl
Die Ehe kann in jedem beliebigen Bezirksamt Thailands registriert werden. Unabhängig vom Wohnort der Partner.
Tipp: Prüfen Sie im Vorfeld, ob das gewählte Bezirksamt englischsprachige Dienstleistungen anbietet, um Missverständnisse zu vermeiden.
Praktische Hinweise
Bezirksämter sind in der Regel werktags von 8:30 – 16:30 Uhr geöffnet. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich, kann aber Wartezeiten verkürzen. Die Registrierung ist kostenfrei, falls keine Expressbearbeitung gewünscht wird.
Hinweis: Bei Hochzeiten mit Ausländern prüfen Mitarbeiter des Bezirksamts besonders sorgfältig, ob alle Dokumente korrekt legalisiert wurden.

Heiraten in Thailand oder Deutschland – Thailand Auswandern Podcast
Ablauf der Eheschließung für Ausländer
Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Deutschland
Ein Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) bestätigt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse (z. B. bestehende Ehen) vorliegen. Sie erhalten das Dokument beim Standesamt des letzten Wohnsitzes.
Obwohl thailändische Behörden das EFZ nicht direkt verlangen, benötigt die deutsche Botschaft in Bangkok ohnehin dieses Dokument im Original, um eine Konsularbescheinigung bzw. das „Schreiben über die persönlichen Verhältnisse“ auszustellen. Diese Bescheinigung ist in Deutsch und Thailändisch verfasst und wird für die Eheschließung in Thailand vorausgesetzt.
- Antragstellung: Reichen Sie beim zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausstellung des EFZ ein.
Erforderliche Dokumente:- Gültiger Reisepass/Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ggf. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Partners
- Bearbeitungszeit: Die Ausstellung dauert je nach Standesamt zwei bis sechs Wochen. Einige Ämter bieten Expressbearbeitung gegen Gebühr an.
- Kosten: Die Gebühren variieren zwischen Bundesländern (ca. 10 – 50 €).
- Verwendung in Thailand: Das originale EFZ muss der deutschen Botschaft in Bangkok vorgelegt werden, um die Konsularbescheinigung zu erhalten. Diese wird anschließend vom thailändischen Außenministerium legalisiert.
Das Ehefähigkeitszeugnis wird auf Deutsch ausgestellt und muss im Original in Thailand der deutschen Botschaft vorgelegt werden. Daraus wird eine Konsularbescheinigung direkt in Deutsch und Thailändisch erstellt.
Für österreichische Staatsbürger
Österreicher können optional auf das EFZ verzichten und stattdessen direkt ein „Schreiben über die persönlichen Verhältnisse“ bei der österreichischen Botschaft in Bangkok beantragen. Voraussetzung ist, dass alle früheren Ehen, Scheidungen oder Namensänderungen lückenlos im österreichischen Eheregister dokumentiert sind.
Antrag in Bangkok:
- Die Botschaft stellt die Bescheinigung auf Basis der im österreichischen Standesamt hinterlegten Daten aus.
- Das Dokument wird nur auf Deutsch ausgestellt und muss anschließend von einem amtlichen Übersetzer ins Thailändische übertragen werden.
Die Bescheinigung wird zunächst von der Botschaft konsularisch beglaubigt und danach vom thailändischen Außenministerium überbeglaubigt (Legalisation/Apostille).
Registrierung der Ehe in der Schweiz
Nach der Heirat in Thailand muss die Ehe in der Schweiz beim Zivilstandsamt der Heimatgemeinde gemeldet werden. Dafür sind folgende Schritte erforderlich:
- Vorlage der thailändischen Eheurkunde (Marriage Certificate), übersetzt ins Deutsche, Französische, Italienische oder Rätoromanische.
- Die Übersetzung muss durch das MFA und die Schweizer Botschaft in Bangkok beglaubigt sein.
Notwendige Übersetzungen und Beglaubigungen für das Ehefähigkeitszeugnis
Für den thailändischen Partner
Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt und durch das thailändische Außenministerium sowie die deutsche Botschaft/Konsulat in Thailand beglaubigt werden:
- Beglaubigte Kopie des Reisepasses: Kopie des gültigen thailändischen Reisepasses, beglaubigt durch die deutsche Auslandsvertretung in Thailand.
- Geburtsurkunde: Thailändische Geburtsurkunde oder Geburtsortsbescheinigung, legalisiert durch das thailändische Außenministerium.
- Namensänderungsurkunden: Urkunden über Namensänderungen (falls zutreffend), legalisiert und übersetzt.
- Familienstandsbescheinigung: Aktuelle Bescheinigung (max. 6 Monate alt) des thailändischen Bezirksamts, die den Familienstand bestätigt.
- Hausregisterauszug: Aktueller Auszug aus dem thailändischen Hausregister, legalisiert und übersetzt.
- Auszug aus dem thailändischen Zentralregister: Aktueller Strafregisterauszug, ausgestellt vom Zentralregisteramt in Bangkok, legalisiert und übersetzt.
- Scheidungs-/Eheurkunden: Scheidungsurteile oder Sterbeurkunden des Ex-Partners, legalisiert und übersetzt.
Für den deutsch Partner
Die Anforderungen variieren je nach Standesamt. Vorab unbedingt den „Laufzettel“ bzw. „Checkliste“ des zuständigen Standesamts anfordern!
Standarddokumente:
- Beglaubigte Reisepass-/Personalausweis-Kopie: Wenn der Antrag postalisch erfolgt: Kopie muss von einem deutschen Notar oder der deutschen Botschaft in Thailand beglaubigt sein.
- Beglaubigter Geburtseintrag: Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
- Konsularisch beglaubigte Antragsformulare: vom Standesamt zugesandte Formulare, ggf. mit Beglaubigung durch die deutsche Botschaft.
Ggf. zusätzlich erforderlich:
- Beglaubigter Eheeintrag: Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (falls geschieden oder verwitwet).
- Eidesstattliche Versicherung zum Familienstand: Nur in Ausnahmefällen eine vor der deutschen Botschaft in Thailand abgegebene, aktuelle Versicherung (z. B. bei unklarem Familienstand).
- Wohnsitzbescheinigung in Thailand: Übersetzter Nachweis der thailändischen Wohnadresse (nur bei dauerhaftem Auslandswohnsitz).
Wichtige Hinweise
Alle thailändischen Dokumente müssen von einem staatlich und dem OLG anerkannten Übersetzer ins Deutsche übertragen werden.
Die deutsche Botschaft legalisiert thailändische Dokumente selbständig.
Planen Sie mindestens zwei bis drei Monate für Übersetzungen, Legalisationen und postalische Anträge ein.
Ein beglaubigter Geburtseintrag kann online beim Standesamt des Geburtsorts beantragt werden.
Registrierung der Ehe beim örtlichen Amphoe (Bezirksamt)
Die standesamtliche Trauung in Thailand ist ein einfacher und zügiger Prozess, sofern alle Dokumente korrekt vorbereitet sind.
Ablauf im Detail
- Anwesenheit der Partner: Beide Ehepartner müssen persönlich erscheinen. Zwei volljährige Zeugen (mind. 18 Jahre alt) sind verpflichtend. Diese können thailändische oder ausländische Staatsbürger sein. Thailändische Zeugen benötigen ihren Personalausweis, ausländische Zeugen einen Reisepass
- Dokumentenvorlage: Alle erforderlichen Unterlagen (Reisepässe, Legalisationen, Übersetzungen etc.) werden vom Mitarbeiter des Bezirksamts geprüft
- Unterzeichnung des Eheregisters: Die Partner und Zeugen unterschreiben das KR2-Formular (thailändische Eheregister)
- Ausstellung der Dokumente: Die Eheurkunde und das KR3-Formular (Ehe-Registrierungsbestätigung) werden umgehend in thailändischer Sprache ausgestellt
Viele Bezirksämter in Thailand bieten englischsprachige Eheurkunden an. Fragen Sie explizit danach. Falls nicht verfügbar kann eine amtliche Übersetzung separat beantragt werden.
Wichtige Hinweise
Der gesamte Vorgang dauert in der Regel 20 Minuten bis eine Stunde, abhängig von der Auslastung des Amts. Registrierung ist kostenlos, sofern keine Expressbearbeitung oder Sonderleistungen wie eine englische Urkunde gewünscht werden. Die Eheurkunde ist ab dem Ausstellungsdatum international anerkannt, sofern die erforderlichen Legalisationen (Apostille, Übersetzung) für das Zielland erfolgen.
Nach der Registrierung
Für die Anerkennung der Ehe im Ausland (Deutschland und Schweiz) muss die thailändische Urkunde von einem beeidigten Übersetzer ins Deutsche/Englische übertragen und vom thailändischen Außenministerium legalisiert werden. Die deutsche Botschaft legalisiert thailändische Dokumente selbständig.
Tipp: Planen Sie die Trauung vormittags ein, um Wartezeiten zu vermeiden, und überprüfen Sie alle Dokumente am Vortag auf Vollständigkeit.
Dauer des bürokratischen Prozesses
Die Bearbeitungszeit für die gesamte bürokratische Abwicklung einer Eheschließung in Thailand kann je nach Nationalität und individuellen Voraussetzungen stark variieren.
Für deutsche Staatsbürger
Geschätzte Dauer: 6 – 8 Monate
Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ): 2 – 6 Wochen (abhängig vom Standesamt in Deutschland).
Übersetzung und Legalisation:
- 1 – 2 Wochen für die Übersetzung der thailändischen Dokumente ins Deutsche.
- 2 – 3 Monate für die Legalisation durch die deutsche Botschaft.
Ein Termin für die standesamtliche Trauung beim Bezirksamt innerhalb weniger Tage ist möglich, sofern alle Dokumente vorliegen.
Hauptgründe für die lange Dauer:
- Langsame Bearbeitung des EFZ durch deutsche Standesämter
- Mehrmalige Rückfragen bei unvollständigen Unterlagen
- Zeitaufwand für Übersetzungen und internationale Postwege
Für österreichische Staatsbürger (ohne EFZ)
Geschätzte Dauer: 1 – 2 Monate
Beantragung des „Schreibens über die persönlichen Verhältnisse“ über die österreichische Botschaft in Bangkok nimmt in etwa 1 bis 2 Wochen in Anspruch
Für Übersetzung und Legalisation sind mit 1 bis 2 Wochen für die thailändische Übersetzung und Legalisierung durch das thailändische Außenministerium zu rechnen.
Ein Termin für die standesamtliche Trauung beim Bezirksamt innerhalb weniger Tage ist möglich, sofern alle Dokumente vorliegen.
Die Registrierung der Ehe in Österreich erfolgt durch die Botschaft in Bangkok.
Für Schweizer Staatsbürger
Geschätzte Dauer: 3 – 5 Monate
Die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses dauert, abhängig von der Bearbeitungszeit des Zivilstandsamts der Wohngemeinde, 2 – 4 Wochen.
2 bis 3 Wochen sind für die Übersetzung der thailändischen Dokumente ins Deutsche/Französische/Italienische und die Legalisation durch das thailändische Außenministerium einzuplanen. Originaldokumente in englischer Sprache müssen nicht übersetzt werden
Ein Termin für die standesamtliche Trauung beim Bezirksamt innerhalb weniger Tage ist möglich, sofern alle Dokumente vorliegen.
Hinweis
Individuelle Abweichungen: Die Dauer kann je nach Komplexität des Falls (z. B. Scheidungen, Namensänderungen) und Bearbeitungszeiten lokaler Behörden variieren.
Spezifische Vorschriften für die Eheschließung Personen aus DACH-Ländern (Deutschland, Österreich, Schweiz)
Für die Eheschließung in Thailand gelten je nach Herkunftsland folgende Regelungen:
Deutsche Staatsbürger
- Konsularbescheinigung: Wird von der deutschen Botschaft in Bangkok ausgestellt, setzt jedoch die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ) aus Deutschland voraus. Das Schreiben muss ins Thailändische übersetzt und vom thailändischen Außenministerium legalisiert werden.
- Übersetzung des Reisepasses: Einige Bezirksämter verlangen eine thailändische Übersetzung des Reisepasses, die von der deutschen Botschaft beglaubigt und anschließend vom thailändischen Außenministerium legalisiert wird.
Österreichische Staatsbürger
- Schreiben über die persönlichen Verhältnisse: Kann direkt bei der österreichischen Botschaft in Bangkok beantragt werden (ohne EFZ), sofern alle vorherigen Ehen im österreichischen Eheregister dokumentiert sind. Das Schreiben wird auf Deutsch ausgestellt und muss ins Thailändische übersetzt sowie vom thailändischen Außenministerium legalisiert werden.
- Übersetzung des Reisepasses: In einigen Bezirken ist zusätzlich eine beglaubigte thailändische Übersetzung des Reisepasses erforderlich.
Schweizer Staatsbürger
- Ehefähigkeitszeugnis: Muss vom Schweizer Zivilstandsamt ausgestellt und mit einer Apostille des Bundesamts für Justiz (BJ) versehen werden. Das EFZ wird ins Thailändische übersetzt und vom thailändischen Außenministerium legalisiert.
- Übersetzung des Reisepasses: Einige Bezirksämter verlangen eine beglaubigte thailändische Übersetzung des Reisepasses, daher empfehlenswert, diese beglaubigte Übersetzung bereitzuhalten
- Schreiben über die persönlichen Verhältnisse: Fakultativ kann ein ergänzendes Schreiben der Schweizer Botschaft in Bangkok beantragt werden.
Es empfiehlt sich, vorab beim zuständigen Bezirksamt, wo die Eheschließung stattfindet, direkt nachzufragen, welche Dokumente exakt verlangt werden.
Allgemeine Hinweise
- Legalisationsverfahren: Alle Dokumente (Konsularbescheinigung, Übersetzung des Reisepasses) müssen vom thailändischen Außenministerium legalisiert werden. Für DACH-Länder reicht eine Apostille, da sie dem Haager Übereinkommen beigetreten sind.
- Variierende Anforderungen: Die Vorschriften können je nach Bezirksamt abweichen. Klären Sie im Voraus, ob z. B. eine Übersetzung des Reisepasses benötigt wird.
- Dokumente für die Trauung: Originale und beglaubigte Kopien aller Unterlagen sowie thailändische Übersetzungen mit Stempel des thailändischen Außenministeriums.
FS Consulting übernimmt für Sie die professionelle Übersetzung, Koordination mit Behörden und termingerechte Vorbereitung aller Dokumente
Notwendige Sprachkenntnisse oder Hinzuziehung eines Dolmetschers
Für die standesamtliche Trauung in Thailand gilt Dolmetscherpflicht!
Die Eheschließung im Bezirksamt erfolgt in thailändischer Sprache. Da die Beamten in der Regel kein Deutsch oder Englisch sprechen, ist die Hinzuziehung eines Dolmetschers verpflichtend, um die korrekte Übersetzung der Dokumente und Erklärungen sicherzustellen.
In einigen touristisch geprägten Bezirken (z. B. Bangkok, Phuket) akzeptieren die Mitarbeiter des Bezirksamts manchmal englischsprachige Dolmetscher, sofern die Partner die Prozessschritte verstehen. Dies ist jedoch kein Standard und muss vorab individuell geklärt werden.
Tipp: Auch wenn Sie Grundkenntnisse in Thai besitzen, empfehlen wir einen Dolmetscher – rechtliche Formulierungen erfordern präzises Verständnis!
Nachweise zur finanziellen Absicherung
Der Nachweis der finanziellen Absicherung wird in der Konsularbescheinigung (Schreiben über die persönlichen Verhältnisse) von der zuständigen Auslandsvertretung dokumentiert. Diese Information muss bei allen relevanten Anträgen durch den ausländischen Partner nachgewiesen oder formlos angegeben werden. Das thailändische Standesamt legt Wert darauf, dass der ausländische Partner eine solide finanzielle Situation vorweisen kann.
Auswirkungen auf bestehende Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen
Nach der standesamtlichen Heirat eröffnen sich folgende Möglichkeiten:
Sie können ein Non-Immigrant O Visum (Family/Thai Wife) beantragen. Darauf aufbauend lässt sich, sofern Ihre Ehefrau ebenfalls in Thailand lebt, eine Aufenthaltsgenehmigung (Extension of Stay) für jeweils 12 Monate beim zuständigen Migrationsamt in Thailand beantragen. Mit dieser Aufenthaltsverlängerung können Sie auch eine Arbeitsgenehmigung (Work Permit) in Thailand erhalten.
Diese Aufenthaltsgenehmigung ist unabhängig vom Alter des Antragstellers und steht jedem Ausländer offen, der rechtmäßig mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet ist.
Wichtiger Hinweis: Bei Eheschließungen im Ausland muss die Heirat in Thailand offiziell anerkannt werden. Dies geschieht durch die Ausstellung des Dokuments KR22 durch das Bezirksamt, welches vom Immigrationsbüro als Nachweis verlangt wird.
Zusätzliche Voraussetzungen für diese Aufenthaltsgenehmigung:
- Entweder 400.000 THB auf einem thailändischen Bankkonto (nachweislich bereits 2 Monate vor Antragstellung) oder ein monatliches Einkommen von mindestens 40.000 THB
- Die Ehe muss bestehen und darf nicht geschieden sein.
Rechtliche und finanzielle Aspekte nach der Heirat
Namensänderung nach der Eheschließung
Nach einer Eheschließung in Thailand hat die Braut 60 Tage Zeit, ihren Namen in der ID-Karte und im Tabien Ban (Hausregistrierung) ändern zu lassen, sofern sie den Nachnamen ihres Ehemannes annimmt und/oder ihren Status von „Fräulein“ zu „Frau“ ändert. Hierbei bestehen flexible Optionen: Sie können beispielsweise ihren Nachnamen ändern, ohne den Titel von „Fräulein“ zu „Frau“ zu ändern oder umgekehrt. Doppelnamen als Nachnamen sind in Thailand nicht erlaubt.
Ehevertrag und Vermögensaufteilung
Ein thailändischer Ehevertrag kann vor der Eheschließung abgeschlossen werden. Am Tag der Trauung wird dieser dem Bezirksamt vorgelegt, offiziell bekannt gegeben und dort hinterlegt. In den offiziellen Heiratsdokumenten wird dann vermerkt, dass ein Ehevertrag besteht.
Rechte und Pflichten gegenüber dem Ehepartner
In Thailand sind die Rechte und Pflichten zwischen Ehepartnern im thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuch (Sections 1461 – 1535) festgelegt.
Die Eheschließung begründet für beide Ehepartner die Verpflichtung, einander umfassende Unterstützung und Fürsorge zu gewähren. Dies umfasst sowohl den finanziellen Beistand als auch die emotionale und körperliche Zuwendung.
Vermögenswerte, die während der Ehezeit erworben werden (Sin Somros), fallen in das gemeinschaftliche Eigentum und stehen beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen zu. Hingegen verbleibt das vor der Eheschließung erworbene Eigentum sowie durch Erbschaft oder Schenkung erlangtes Vermögen (Sin Suan Tua) im persönlichen Besitz des jeweiligen Ehepartners.
Die Verwaltung des gemeinsamen Vermögens obliegt beiden Partnern gleichermaßen als Recht und Pflicht. Bedeutende finanzielle Entscheidungen, insbesondere der Erwerb von Immobilien, bedürfen der Zustimmung beider Ehepartner.
Hinsichtlich gemeinsamer Kinder tragen beide Elternteile die Verantwortung für deren Sorgerecht, Erziehung und Ausbildung. Sie sind verpflichtet, sowohl in emotionaler als auch in finanzieller Hinsicht zum Wohlergehen der Kinder beizutragen.
Die eheliche Treue und der gegenseitige Respekt sind nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich verankerte Grundsätze. Ein Verstoß gegen die eheliche Treue kann als Scheidungsgrund angeführt werden und Ansprüche auf Entschädigung begründen. Gemäß Abschnitt 1516 des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuchs kann ein Ehegatte die Scheidung beantragen, wenn der andere Ehegatte Ehebruch begangen hat.
Im Falle eines Zerwürfnisses steht beiden Ehepartnern unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen, wie beispielsweise bei Untreue oder Gewaltanwendung, das Recht auf Scheidung zu. Zur Sicherung des Lebensstandards kann für den bedürftigen Ehepartner die Zahlung von Unterhalt angeordnet werden.
Praktische Tipps für eine problemlose Eheschließung
Empfehlungen zur Vorbereitung der Dokumente
Wir empfehlen Ihnen, zunächst Ihr zuständiges deutsches Standesamt aufzusuchen und sich dort einen Laufzettel aushändigen zu lassen. Beginnen Sie anschließend mit der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen Ihrer thailändischen Verlobten. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin bei der deutschen Botschaft zur Legalisierung der Dokumente. Es ist ratsam, zeitnah einen anerkannten Übersetzer zu engagieren, um alle erforderlichen Übersetzungen fachgerecht durchführen zu lassen.
Wichtige Anlaufstellen und Beratungsstellen
Für Beratungen bezüglich des Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ) steht Ihnen in der Regel das zuständige Standesamt vor Ort oder per E-Mail zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die thailändischen Behörden mit dem gesamten deutschen Prozess nicht vertraut sind und lediglich Auskunft darüber geben können, welche Dokumente sie für die Eheschließung in Thailand benötigen. FS Consulting bietet Ihnen eine umfassende Betreuung an und übernimmt den gesamten Prozess vom ersten Schritt bis zur abschließenden Eheschließung.
Häufige Probleme und Lösungsvorschläge
Bei einer internationalen Eheschließung können verschiedene Herausforderungen auftreten.
Missverständnisse und Kommunikationsprobleme zwischen den Ehepartnern können den Prozess erschweren. Auch Fehlinformationen wie „Mein Bekannter musste diese Unterlagen nicht vorlegen“ führen häufig zu Komplikationen.
Beachten Sie bitte, dass der Prozess je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich verläuft – für deutsche Staatsangehörige gelten andere Vorschriften als für Schweizer oder Österreicher, und dies gilt entsprechend für alle Staaten.
Viele Paare verfügen zudem über wenig Erfahrung im Umgang mit Ämtern, Botschaften oder Konsulaten. Die umfangreiche Bürokratie und die spezifischen Abläufe in thailändischen Behörden stellen weitere Herausforderungen dar.
Als Lösungsansätze empfehlen wir Ihnen, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Eine präzise Planung ist unerlässlich, da einige Dokumente während der Wartezeit auf Amtstermine ihre Gültigkeit verlieren können.
Konsultieren Sie vorab schriftlich alle beteiligten Ämter, um genau zu klären, welche Unterlagen wo, wann und in welcher Form benötigt werden. Bringen Sie viel Geduld mit und begegnen Sie allen am Prozess beteiligten Behördenvertretern stets mit Höflichkeit und Respekt.
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Handout mit den fünf wichtigsten Punkten zum Download.

Infografik zum Thema Heiraten in Thailand
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FAQ: Heiraten in Thailand
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